Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

Brüssel, den 6.2.2014
C(2014) 648 final

Herrn Stephan Weil
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D -10117 BERLIN

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität (COM (2013) 603 final).

Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat das Engagement der Kommission für die Förderung gesundheitsfördernder körperlicher Bewegung teilt, der Argumentation des Bundesrats hinsichtlich der gewählten Rechtsgrundlage folgt sie jedoch nicht.

Wie der Bundesrat zu Recht bekräftigt, reichen die unter den Vorschlag fallenden gesellschaftlichen Bezüge weit über die engen Grenzen des organisierten Sports hinaus und müssen durch politische Initiativen angegangen werden, die nicht nur in die Sportpolitik eingebettet sind. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Behörden nicht immer über die rechtlichen Befugnisse verfügen, die ihnen ermöglichen würden, die Entscheidungen der leitenden Gremien des organisierten Sports in die entsprechenden Bahnen zu lenken. Die Kommission teilt diese Analyse, jedoch nicht die Schlussfolgerung des Bundesrates, der zufolge die Anwendung von Artikel 165 unter diesen Umständen irrelevant ist. Die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität setzt eine umfassende politische Koordinierung voraus. Sportministerien und Leitungsgremien des organisierten Sports sind in diesem Prozess Schlüsselfiguren, auch wenn sie nicht die einzigen sind, die einen Beitrag leisten können. Andere relevante Akteure im öffentlichen und privaten Sektor sind aufgerufen, zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität beizutragen. Aus diesem Grund stützt sich diese Initiative auf die Artikel 165 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die die enge Verknüpfung mit dem Gesundheitswesen widerspiegeln. Die Vorbereitung der Initiative erfolgte in enger Koordinierung mit den entsprechenden Strukturen des Gesundheitssystems in der EU und in den Mitgliedstaaten. Die geplante künftige Koordinierung der politischen Maßnahmen würde ebenfalls mittels sektorüber greifender Zusammenarbeit erfolgen. Die vorgeschlagene Initiative würde unter die Schirmherrschaft der für den Sport zuständigen Minister gestellt, vor allem um die Beobachtung der Fortschritte zu erleichtern.

Wie der Bundesrat zu Recht feststellt, verleiht Artikel 165 der Union in diesem Bereich keine Befugnisse zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten. In Artikel 165 Absatz 4 ist zwar ein ausdrückliches Harmonisierungsverbot festgelegt, doch wird der Rat hier ebenso eindeutig ermächtigt, auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen zu erlassen. Der Vorschlag der Kommission enthält keine Bestimmungen für eine Harmonisierung Die gewählte Form einer Empfehlung des Rates, einschließlich einer leichten For der Überwachung, spiegelt das Ziel wider, Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Förderung körperlicher Betätigung zu unterstützen und zu ergänzen, aber keine Bestimmungen zu harmonisieren.

Nach Auffassung der Kommission ist der Überwachungsmechanismus in ihrem Vorschlag notwendig und in Bezug auf die angestrebten Ziele angemessen. Zudem hat ihn eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten befürwortet. Die Kommission stellt ferner fest, dass die vorgeschlagenen Finanzbestimmungen ebenfalls erforderlich sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen. Rechtsgrundlage ist Artikel 165 Absatz 4, wonach das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen erlassen. Laut Artikel 165 Absatz 1 trägt die Union "zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion".

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und freut sich auf eine Weiterführung des politischen Dialogs.

Hochachtungsvoll