Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür

C(2014) 765 final

Brüssel, den 12.2.2014 C(2014) 765 final

Herrn Stephan WEIL
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D-10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür {COM (2013) 607 final}.

Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zur Kenntnis, der ihren Vorschlag, das ITER-Projekt für den Zeitraum 2014-2020 aus dem Gesamthaushalt der EU zu finanzieren, ablehnt und darauf drängt, dass sich die EU aus der Finanzierung des Projekts und dem ITER-Übereinkommen zurückzieht.

Die Kommission ist sich der inhärenten Herausforderungen des ITER-Projekts bewusst. Dieses Vorreiterprojekt ist sowohl aus technologischer als auch aus verwaltungstechnischer Sicht ein komplexes internationales Vorhaben.

Als Vertreterin von Euratom im ITER-Rat und im Vorstand des gemeinsamen Unternehmens überwacht die Kommission kontinuierlich die finanziellen Aspekte des Projekts. Zugleich fordert sie in Übereinstimmung mit den Bedenken des Bundesrates ein aktives politisches Vorgehen sowohl auf Ebene der europäischen Mitgliedsstelle als auch auf internationaler Ebene, um Kostenrisiken entgegenzuwirken und weitere Kostensteigerungen nach Möglichkeit über entsprechende Einsparungen abzufedern.

Dennoch bekräftigt die Kommission in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Ministerrats und des Europäischen Parlaments die wichtige Rolle, die die Fusionsforschung, insbesondere das ITER-Projekt, im Hinblick auf eine vollständige weltweite Dekarbonisierung der Energielandschaft spielt. Die für das ITER-Projekt und für Fusionsforschung bereitgestellten europäischen Mittel sind daher nicht als alternative, sondern als ergänzende Mittel zur Finanzierung anderer nachhaltiger Energieträger sowie von Speicher- und Energieübertragungstechnologien anzusehen.

Die Kommission möchte abschließend darauf hinweisen, dass ein großer Teil der Mittel für den ITER, von denen die Hälfte bereits gebunden wurde, für die Beschaffung von industriellen Komponenten bestimmt ist, die nie zuvor gebaut wurden. Hierdurch kann die europäische Industrie ihr Knowhow in hoch spezialisierten Technologien entwickeln, wobei wichtige Nebeneffekte erzeugt werden können, die weit über die Kernindustrie hinaus reichen.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Bedenken mit diesen Ausführungen ausgeräumt werden konnten, und freut sich auf eine Weiterführung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat.

Hochachtungsvoll