Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes
(Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.