Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 19. und 20. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Afghanistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.