Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 23. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/3347 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit - Drucksache 016/2227 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 361/06 (PDF)