Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/3307 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen - Drucksache 016/2930 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt gefasst:
- 1. § 3 wird wie folgt geändert:
- a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:
(2) Die Zentrale Verbindungsstelle berichtet den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich, erstmals zum .... [einsetzen: letzter Tag des Jahres, der auf das Jahr der Verkündigung dieses Gesetzes folgt], umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit diesem Gesetz empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Dazu gehören insbesondere Klagen und Urteile, die im Zusammenhang mit einem Verdacht eines innergemeinschaftlichen Verstoßes gegen Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen erhoben worden oder ergangen sind."
- 2. § 7 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
(4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, für ihre Behörden durch Rechtsverordnung den Absätzen 1 bis 3 entsprechende Regelungen zu erlassen. Die Landesregierungen sind befugt, die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden des Landes zu übertragen.
Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 538/06 (PDF)