Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
(Århus-Übereinkommen)

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.