Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/3306 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Drucksachen 016/2951, 016/3285 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 4 wird wie folgt gefasst:
Artikel 4
Inkrafttreten
- (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2007 in Kraft.
- (2) Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
- (3) Artikel 1 Nr. 4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche Genehmigung erteilt. Der Tag _ des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
- (4) Artikel 1 Nr. 5 tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen."
Fristablauf: 07.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 671/06 (PDF)