Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2006 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
- Mit einer Entschließung vom 14. Juli 2000 (Bundesratsdrucksache 243/00 - Beschluss) hinsichtlich der Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker hatte der Bundesrat das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, spätestens bis 2006 zu berichten, wie die Universitäten die durch die Änderung der Approbationsordnung für Apotheker notwendig gewordenen Anpassungen umgesetzt haben, insbesondere den Aufbaustand des Faches Klinische Pharmazie.
- Eine seitens des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführte Abfrage bei der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft, Fachgruppe Klinische Pharmazie hat insoweit ergeben, dass mittlerweile an allen 22 Hochschulen mit Pharmaziestudium die nach der Approbationsordnung erforderlichen Lehrveranstaltungen angeboten werden. Dabei gibt es allerdings noch Standorte, an denen das Fach nicht durch habilitierte Fachvertreter gelehrt und geprüft wird. Die meisten Hochschulen haben sich für das Fach stark engagiert. Professuren bestehen in Bonn, Düsseldorf, Halle, Würzburg, Braunschweig, Frankfurt/Main und Marburg. Juniorprofessuren gibt es in Hamburg und Greifswald, eine außerplanmäßige Professur besteht in Mainz. Hochschuldozenturen sind in Berlin, Kiel und Münster geschaffen worden.
- Das neue Fach Klinische Pharmazie wird von den Studierenden sehr gut akzeptiert und ist wegen seiner besonderen Bedeutung für die Zukunft des Apothekerberufs nicht mehr aus dem Fächerspektrum der Pharmazie wegzudenken. Im internationalen Vergleich hat Deutschland eine sehr moderne Ausbildung, die den Apotheker gut auf die Herausforderungen der Zukunft, z.B. in den Bereichen Arzneimittelsicherheit und Pharmazeutische Betreuung, vorbereitet.
- Die Frist bis zum Jahr 2011 für die vollständige Umsetzung erscheint angemessen, um die novellierte Approbationsordnung an allen Hochschulstandorten befriedigend umzusetzen. Eine erneute Anpassung der Approbationsordnung bezüglich der Klinischen Pharmazie wird nicht für erforderlich gehalten.