829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006
Der federführende Gesundheitsausschuss, der Agrarausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zum zweiten, sechsten und siebten Spiegelstrich
- a) Der zweite Spiegelstrich ist zu streichen.
- b) Der sechste Spiegelstrich ist wie folgt zu fassen:
- durch Monitoring- und Evaluationsprogramme regelmäßig zu überprüfen, ob der durchschnittliche Folsäurespiegel, insbesondere bei Frauen im gebährfähigen Alter, durch die Maßnahmen angestiegen ist.
- c) Der siebte Spiegelstrich ist zu streichen.
Begründung (nur für das Plenum):
Zu Buchstabe a:
Es besteht die Möglichkeit, dass bei zunehmender Verbreitung von angereicherten Lebensmitteln die Obergrenzen der empfohlenen Vitaminaufnahme überschritten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Mehl oder Salz obligatorisch angereichert werden sollten. Wenn Mehl fakultativ mit Folsäure angereichert wird, ist nicht sichergestellt, dass schwangere Frauen das angereicherte Mehl verwenden.
Zu Buchstabe b und c:
Folgeänderung der Streichung des zweiten Spiegelstrichs.
- 2. Zum dritten Spiegelstrich Der dritte Spiegelstrich ist wie folgt zu fassen:
- bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen und beim Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass die Kostenübernahme für eine perikonzeptionelle Folsäureprophylaxe gesichert wird.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Adressat des Petitums für eine Kostenübernahme der perikonzeptionellen Folsäureprophylaxe sind die Spitzenverbände der Krankenkassen bzw. der Gemeinsame Bundesausschuss.
3. Zur Begründung
In der Begründung sind die beiden letzten Absätze zu streichen.
Begründung (nur für das Plenum):
Eine entsprechend eindeutige Empfehlung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) ist nicht bekannt. Hier liegt der Abschlussbericht des BfR zum Forschungsvorhaben "Folsäureversorgung der deutschen Bevölkerung" (August 2005) vor, in dem verschiedene Optionen für eine Verbesserung der Folsäureversorgung beschrieben und bewertet werden.
Demnach wäre
- 1. die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln á 400 µg Folsäure pro Tag grundsätzlich am besten für die Prävention von Neuralrohrdefekten (NRD) geeignet, weil damit die für die Frühschwangerschaft empfohlene Folsäuremenge tatsächlich aufgenommen und die Zielgruppe direkt erreicht wird. Weil aber nur ein geringer Anteil der Frauen der Empfehlung, Folsäure perikonzeptionell zu supplementieren, folgte, sind Informationskampagnen notwendig. Wegen der ungeplanten Schwangerschaften sind aber auch dann maximal 50 Prozent der Zielgruppe mit dieser Maßnahme zu erreichen;
- 2. durch eine fakultative Mehlanreicherung - ähnlich wie bei angereichertem Salz - nur dann eine Verbesserung der Folsäurezufuhr in der Zielgruppe zu erreichen, wenn das Mehl bzw. Salz von den Frauen tatsächlich verzehrt bzw. verwendet wird. Ergänzend müssten Informationskampagnen durchgeführt werden;
- 3. durch eine flächendeckende Mehlanreicherung die Folsäurezufuhr der gesamten Bevölkerung, einschließlich sozial benachteiligter Gruppen, gleichmäßig und vorhersehbar zu erhöhen. Eine flächendeckende Mehlanreicherung sollte nur eingeführt werden, wenn sichergestellt werden kann, dass
- - andere auf dem Markt angebotene folsäureangereicherte Lebensmittel maximal 100 µg Folsäure pro Portion enthalten,
- - Erfrischungsgetränke und Lebensmittel, deren Verzehr nicht durch Sättigung zu begrenzen ist, nicht mehr mit Folsäure angereichert werden,
- - kein folsäureangereichertes Salz parallel zu angereichertem Mehl angeboten wird.
Darüber hinaus wäre bei der Anreicherung von Salz und Mehl zu berücksichtigen, dass die zurzeit verwendete Folsäurekonzentration im Salz bzw. die diskutierten Mehlanreicherungsstufen nicht ausreichen, die empfohlene Folsäurezufuhr für die Prävention von NRD zu erreichen. Die Empfehlung, zusätzlich Folsäure zu supplementieren, müsste aufrechterhalten werden.