Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006)
Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.