Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (5067/2006 - KOM (2005) 0678 - C6-0025/2006 -2005/0268(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107916 - vom 15. Mai 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 27. April 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2005) 0678)1,
- in Kenntnis des von der UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommenen UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung kultureller Ausdrucksformen,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 sowie die Artikel 89, 133, 151, 181 und 181 A des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0025/2006),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0079/2006),
1. stimmt dem Abschluss des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der UNESCO zu übermitteln.< /p>