Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 823. Sitzung am 16. Juni 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Mai 2006 beschlossenen Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat unterstützt, wie er es schon in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 936/05(B) HTML PDF ) zum Ausdruck gebracht hat, die Entlastung der Unternehmen von statistischen Berichtspflichten. Dabei ist aber auch die Deregulierung in der Verwaltung mit einzubeziehen.

Um die Umsetzung des Gesetzes praktikabel zu gestalten, wird die Bundesregierung daher dringend gebeten, möglichst umgehend eine Änderung der Viehverkehrsverordnung einzuleiten, um zukünftig die Meldung des Merkmals "betriebliche Produktionsrichtung" durch die Rinder haltenden Landwirte in das HIT1 - Datenerfassungssystem zu ermöglichen.

Eine Meldung des Merkmals "betriebliche Produktionsrichtung" durch die zuständigen Behörden wird, selbst wenn sie nur übergangsweise erforderlich wäre, weder für praktikabel noch für verwaltungsökonomisch vertretbar gehalten.


1 Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier