Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung am 19. Mai 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. April 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.