Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 32. Sitzung am 6. April 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/1154 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden - Drucksache 16/736 unverändert angenommen.


Fristablauf: 19.05.06
Erster Durchgang: Drucksache. 944/05 (PDF)