Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der vermuteten Heranziehung europäischer Staaten für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA - 0456 - vom 3. Februar 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Dezember 2005 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass vom internationalen Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die Gesellschaft in der Europäischen Union und für ihre Werte ausgeht,

B. in der Erwägung, dass in der "Washington Post" am 2. November 2005 behauptet wurde die CIA habe Terrorverdächtige in geheimen Einrichtungen in Osteuropa inhaftiert und verhört, und zwar im Rahmen eines als "extraordinary rendition" bekannten weltweiten geheimen Transport-, Gefängnis- und Befragungssystems, das nach den Anschlägen vom 11. September 2001 geschaffen wurde und außerhalb jeglicher gerichtlicher Kontrollen oder Auslieferungserfordernisse funktioniert,

C. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Nachrichtendienste nach wie vor in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und unter ihre bilateralen und multilateralen Beziehungen fällt,

D. besorgt darüber, dass im Zuge des seit dem 11. September 2001 geführten Kampfes gegen den internationalen Terrorismus offensichtlich grundlegende europäische und internationale Rechte verletzt worden sind,

E. in der Erwägung, dass sich diese und weitere Terrorverdächtige als "Geisterhäftlinge" in US- oder ausländischem Gewahrsam befinden sollen, was bedeutet, dass sie möglicherweise entführt wurden und von der Außenwelt isoliert sind, ohne irgendwelche Rechtsmittel oder Zugang zu anwaltlicher Vertretung oder zum Roten Kreuz/Roten Halbmond,

F. in der Erwägung, dass derartige Gefangene möglicherweise grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Folter ausgesetzt sind,

G. in der Erwägung, dass in mehreren Mitgliedstaaten gerichtliche, parlamentarische oder offizielle Untersuchungen eingeleitet wurden, um die mutmaßliche Rolle der CIA bei der Entführung und nachfolgenden Überstellung und illegalen Inhaftierung dieser "Geisterhäftlinge" zu untersuchen,

H. in der Erwägung, dass solche Untersuchungen sowie Presseenthüllungen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch Codes und Verweise auf Flugzeuge und Flughäfen offenbart haben, die mutmaßlich von der CIA für den Transport von Verdächtigen im Rahmen "außerordentlicher Überstellungen" genutzt wurden darunter auch Einrichtungen wie Aviano (Italien), Ramstein (Deutschland) sowie Kogalniceanu (Rumänien), die im Hoheitsgebiet der Europäischen Union und ihrer künftigen Mitgliedstaaten gelegen sind,

I. in der Erwägung, dass jede Hilfe oder Unterstützung, die Vertretern eines anderen Staates bei Praktiken gewährt wird, die mit einem geheimen Entzug der Freiheit und mit Folter verbunden ist, einschließlich Hilfe oder Unterstützung beim Transport mit Flugzeugen und Nutzung von Flughafeneinrichtungen, auch einen Verstoß gegen die Artikel 3 und 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt;

J. in der Erwägung, dass der Generalsekretär des Europarats am 21. November 2005 eine Untersuchung dieser Vorwürfe gemäß Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention eingeleitet und die 45 Regierungen, die Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention sind, aufgefordert hat, bis 21. Februar 2006 darauf zu reagieren,

K. in der Erwägung, dass die Angelegenheit rechtliche, moralische und sicherheitspolitische Auswirkungen auf den Kampf gegen den Terror hat, den die Europäische Union kämpfen und gewinnen will,

L. in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats einen Berichterstatter, Dick Marty, mit der Leitung dieser Untersuchung beauftragt hat,

M. in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, eine umfassende Untersuchung aller Vorwürfe betreffend Verstöße der USA gegen die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit und die Komplizenschaft europäischer Regierungen durchzuführen, da damit gravierende Auswirkungen auf die Achtung der Grundrechte in der Europäischen Union verbunden sind,


1 ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 27.
2 ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 34.