Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Januar 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.