Vorschlag des Ständigen Beirates 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)
Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.
Begründung
Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Reform des Personenstandsrechts mit der Ablösung des Personenstandsgesetzes von 1957 vor. Das Vorhaben mit der Umstellung auf elektronische Register ist komplex. Zahlreiche Fragestellungen sind im Rahmen der Länderbeteiligung bei der Vorbereitung des Entwurfs nicht aufgegriffen worden und werden nun im Bundesratsverfahren weiterverfolgt.
Daraus ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf, der eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich macht.