Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)
Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 beschlossen, zu dem am 12. August 2005 zugeleiteten Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.
Begründung
Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Reform des Personenstandsrechts mit der Ablösung des Personenstandsgesetzes von 1957 vor. Das Vorhaben mit der Umstellung auf elektronische Register ist komplex. Zahlreiche Fragestellungen sind im Rahmen der Länderbeteiligung bei der Vorbereitung des Entwurfs nicht aufgegriffen worden und werden nun im Bundesratsverfahren weiterverfolgt.
Daraus ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf, der eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich macht.