KOM (2005) 261 endg.; Ratsdok. 11067/05
Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Besteuerung von Personenkraftwagen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen bestehende Wettbewerbshindernisse im Binnenmarkt abgebaut, mehr Steuergerechtigkeit erreicht und ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen geleistet werden.
- 2. Insbesondere begrüßt der Bundesrat die Initiative der Kommission, durch eine europaweite, einheitliche Bemessung der Kfz-Steuer an dem CO₂-Ausstoß zur Senkung der CO₂-Emissionen aus dem Verkehrssektor beizutragen.
- 3. Die vorgesehene Pflicht zur Staffelung von Kfz-Steuern auf der Grundlage der CO₂-Emissionen ist aus Sicht des Bundesrates ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung dieser Emissionen. Dabei ist besonders zu begrüßen, dass es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ob und in welcher Höhe sie eine Kfz-Steuer erheben. Damit bleibt eine Besteuerung ausschließlich über die Mineralölsteuer möglich, die sich nicht nach der potenziellen CO₂-Emission auf Grund der Beschaffenheit des Antriebssystems, sondern nach der tatsächlichen CO₂-Emission bemisst. Auch kann der jeweilige Mitgliedstaat souverän entscheiden, in welcher Höhe er eine Kfz-Steuer erhebt.