Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 182. Sitzung am 17. Juni 2005 zu dem von ihm verabschiedeten

die beigefügte Entschließung unter Buchstabe d der Beschlussempfehlung auf Drucksache 015/5701 angenommen.

Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der nächsten Angehörigen der Todesopfer der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 mit den Hinterbliebenen der anlässlich dieses Aufstandes verurteilten und hingerichteten Personen und den Hinterbliebenen derjenigen, die an der innerdeutschen Grenze ums Leben kamen, ein vordringliches Anliegen ist. Den Hinterbliebenen dieser Todesopfer soll durch die Aufnahme in den Kreis der Unterstützungsberechtigten nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eine späte Genugtuung zuteil werden.

Die Gleichstellung mit anderen vom Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erfassten Opfergruppen schließt ein, dass die Gewährung der Unterstützungsleistungen an die Vorlage einer Behördenbescheinigung bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge - hier nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz - geknüpft ist.

Der Deutsche Bundestag appelliert in diesem Zusammenhang an die Länder, sich dafür einzusetzen, dass die Rehabilitierungsbehörden die gesetzlichen Beweiserleichterungsmöglichkeiten nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (vgl. § 13 VwRehaG) zu Gunsten der Betroffenen ausschöpfen und dabei insbesondere auf vorhandene Dokumentationen zur historischen Aufarbeitung der Ereignisse im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Aufstandes am 17. Juni 1953 zurückgreifen. Den zumeist hochbetagten Anspruchsberechtigten sollen durch langwierige Recherchen bedingte Verzögerungen der Rehabilitierungsverfahren erspart bleiben.