Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird.
Begründung
Das Gesetz sieht eine Reduzierung der Repräsentanten absatzfondsbeitragszahlender Gruppierungen zu Gunsten beitragsferner Gruppierungen im Verwaltungsrat vor. Damit wird gewährleistet, dass die strategische Ausrichtung der Durchführungsorganisation für die Absatzförderung sowie der Mitteleinsatz fremdbestimmt wird.
Weiterhin bleiben Verschiebungen in der landwirtschaftlichen Produktion zu Gunsten von nachwachsenden Rohstoffen unberücksichtigt. Die Einbeziehung dieser Erzeugnisse stellt eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung im Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse dar. Die Einbeziehung nachwachsender Rohstoffe muss auch zu einer Änderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates führen.
Der aus Beiträgen der Land- und Ernährungswirtschaft finanzierte Absatzfonds ist in Deutschland die wichtigste Einrichtung zur Förderung und Stärkung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Die vorgesehene Vollkostenerstattung für die Erhebung der Absatzfondsbeiträge durch die BLE führt zu einer erheblichen Reduzierung der für die Absatzförderung zur Verfügung stehenden Mittel.