Beschluss des Bundesrates
Verordnung zu der Vereinbarung vom 6. und 8. April 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation über Vorrechte und Immunitäten während der Sitzung des Exekutivkomitees und der Tagung der Generalversammlung der IKPO-Interpol in Berlin vom 17. bis 22. September 2005

Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.