Vorlage an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung von acht Länderbeauftragten in den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung

Bundesministerium Berlin, den 25. Februar 2005

für Bildung und Forschung


An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,das Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG) tritt am 1. April 2005 in Kraft. Damit endet die Amtsperiode des bisherigen Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung. § 92 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht einen verkleinerten Hauptausschuss vor. Diesem HA sollen neben den fünf Beauftragten des Bundes und den acht Beauftragten der Länder je acht Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer angehören. Die Beauftragten haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen (§ 92 Abs. 8 BBiG). Ich bitte, mir für die nächste Amtsperiode des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung entsprechende Vorschläge für die Länder zu machen. Die von Ihnen vorgeschlagenen Beauftragten werden von mir längstens für vier Jahre berufen; Wiederberufung ist zulässig.
Ich wäre dankbar, wenn Sie die Länder auf die Beachtung der Grundsätze des Gesetzes über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG) vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1406) hinweisen würden.


Mit freundlichen Grüßen

Wolf-Michael Catenhusen