Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat mit Schreiben vom 15. November 2004 Folgendes mitgeteilt:

Die vierjährige Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums endet am 7. März 2005. Daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der gegenwärtigen Amtszeit über die Zusammenstellung des Kuratoriums für die Amtsperiode 2005-2009 entschieden werden. Geplant ist, dass bis zur nächsten Kuratoriumssitzung am 16. Februar 2005 feststeht, wer dem Kuratorium in dessen zweiter Amtsperiode angehört Gemäß Paragraph 24 der Satzung des DIMR werden einige Kuratoriumsmitglieder von wichtigen Institutionen benannt und einige durch die Mitgliederversammlung des DIMR gewählt. Der Bundesrat bestimmt eines der 16 Mitglieder des Kuratoriums. In dieser Funktion vertritt derzeit Herr Reinhard Stuth den Bundesrat im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Durch sein Engagement und seinen Sachverstand hat er die Debatten innerhalb des Kuratoriums sehr bereichert.

Um eine rechtzeitige Gesamtplanung für die anstehende Neuwahl des Kuratoriums treffen zu können, bei der auch Gesichtspunkte der Ausgewogenheit in der personellen Zusammensetzung eine Rolle spielen, wäre es mir wichtig, möglichst bald zu erfahren, wer den Bundesrat in den kommenden vier Jahren im Kuratorium vertreten soll. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Entscheidung bis zum 17. Dezember mitteilen könnten. Sollte Ihnen die Einhaltung dieses Termins nicht möglich sein, bitte ich um baldige Nachricht. Ich stehe Ihnen für Nachfragen jederzeit gerne zur Verfügung.