Antrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung
(Kinder-Berücksichtigungsgesetz - KiBG)

Punkt 63 der 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004

Der Bundesrat möge beschließen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 1. Oktober 2004 verabschiedete Gesetz Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes einzulegen.

Begründung

Der Vermittlungsausschuss hat sein Verfahren am 24. November 2004 ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Das Gesetz ist damit nach wie vor nicht nur familienpolitisch verfehlt, sondern auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht angreifbar da es nicht nach der Zahl der Kinder unterscheidet. Im Übrigen lässt das Gesetz weder Ansätze für eine grundlegende strukturelle und inhaltliche Reform noch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Sicherung der mittel- und langfristigen Stabilität des finanziellen Systems der Pflegeversicherung erkennen.