Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes
(1. SigÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 12. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/4172 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) - Drucksache 015/3417 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 17.12.04
Erster Durchgang: 327/04 (PDF)