Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung zu verlangen.
Begründung
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass der Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2005 ungeachtet eindringlicher Mahnungen des Bundesrates zuletzt dargelegt am 24. September 2004 in Drucksache. 650/04(Beschluss) - weiterhin gravierende Risiken negiert, massive strukturelle Mängel aufweist und durch eine kurzatmige Politik des Stopfens von Haushaltslücken zu Lasten der Zukunft geprägt ist.
- b) Die Einnahmenansätze des Bundes gehen von einer gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am oberen Rand des aktuellen Prognosespektrums aus. Angesichts der derzeitigen Entwicklung ist eine zurückhaltendere Einschätzung angezeigt. Die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte bleiben anhaltend schwach; bei den Verbrauchern herrscht weiterhin große Zurückhaltung. Auch im kommenden Jahr wird das Wachstum zu einem bedeutenden Teil vom Export getragen und die wirtschaftliche Belebung bleibt daher anfällig für Störungen. Als Belastung könnten sich eine weitere Aufwertung des Euro und ein nochmals anziehender Ölpreis erweisen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird sich nicht bessern; die deutschen Arbeitslosenzahlen verharren hartnäckig auf viel zu hohem Niveau.
- c) Der Bundesrat bekräftigt seine Kritik hinsichtlich der Struktur des Bundeshaushalts. Eine konsequente und nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen kann nur durch eine qualitative Konsolidierung erreicht werden, die vor allem bei den konsumtiven Ausgaben ansetzt. Mit einem Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben von unter 9 v.H. wird dagegen ein neuer Tiefstand erreicht. Der Bundesrat sieht nach wie vor einen enormen Bedarf an notwendigen zukunftswirksamen Investitionen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die Verpflichtung des Bundes, die Einnahmen aus der LKW-Maut als zusätzliche Finanzmittel für die Verkehrsinfrastruktur einzusetzen.
- d) Die geplante Veräußerung von Bundesvermögen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß stellt für sich gesehen ein Risiko dar und ist ein Wechsel auf die Zukunft. Überhastetes Vorgehen bei Privatisierungen kann schwerlich optimale Erlöse bringen.
- e) Die Neuverschuldung des Bundes für 2005 liegt nur formal knapp unter der verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenze. Der Bundesrat weist darauf hin, dass schon bei geringster Abweichung von der Planung auf der Einnahmenseite die tatsächliche Neuverschuldung die Investitionsausgaben überschreiten wird. Der Bundesrat sieht die Einhaltung der Maastricht-Kriterien im Jahr 2005 erneut gefährdet.
- f) Der Bundesrat bedauert, dass der Bund unverändert an seiner Kürzungspolitik bei den für den Korb II des Solidarpakt II relevanten Bestandteilen festhält. Die erneuten Kürzungen bei den Gemeinschaftsaufgaben verhindern eine verlässliche Haushalts- und Wirtschaftspolitik der neuen Länder. Es ist schon jetzt absehbar, dass die Investitionsausgaben auf Grund dieser Kürzungen zurückgeführt werden müssen, obwohl sie für die Ansiedlung von Unternehmen und damit für die Schaffung neuer Arbeitsplätze unverzichtbar sind. Der Erfolg des Aufbau Ost, dem die Bundesregierung nach eigener Aussage eine hohe politische Priorität beimisst, wird dadurch gefährdet.