Antrag des Landes Brandenburg
Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung Punkt 83 der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Termin für das Inkrafttreten der Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 7 der Verordnung auf den 1. Januar 2008 festzulegen. Der Bundesrat hält die Verlängerung der Übergangsfrist für erforderlich um die wirtschaftlichen Auswirkungen bei den Unternehmen abzumildern die im Vertrauen auf Auslegungen der Verpackungsverordnung durch das Bundesumweltministeriums in die sog. Insellösungen investiert haben.

Begründung

Mit der Abschaffung der sog. Insellösungen, die in der Regierungsvorlage zum 1. Januar 2006 vorgesehen ist, erfolgt ein erheblicher, kurzfristig extrem negativer Eingriff in den Handel mit Einwegverpackungen. Diejenigen Unternehmen, die noch vor Jahresfrist im Vertrauen auf die Aussagen des Bundesumweltministeriums in Insellösungen unterschiedlicher Art investiert haben sehen die Bundesregierung in der Pflicht, ihnen gegenüber einen angemessenen Vertrauensschutz zu gewähren. Um den wirtschaftlichen Schaden in diesen Unternehmen zu begrenzen, ist die Übergangsfrist für das Inkrafttreten von § 8 Abs. 1 Satz 7 auf drei Jahre zu erweitern. Damit sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, zumindest einen Teil ihrer Investitionen in die Insellösungen zu amortisieren.