Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Entschädigungsgesetzes
(Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz - EntschRErgG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 138. Sitzung am 11. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/4169 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eingebrachten

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 10.12.04
Initiativgesetz des Bundestages