Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

A

Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen.

Begründung

Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, dass dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden tung in einer Vielzahl von Eckpunkten konkretisiert und gleichzeitig eine umfängliche inhaltliche Bewertung des Gesetzentwurfs vorgenommen. Die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates sowie der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2004 haben die Vorstellungen des Bundesrates nicht aufgegriffen. Die inhaltlichen Mängel bestehen weiterhin fort. Das Gesetz ist daher als Ganzes abzulehnen.

B

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die nachstehende Entschließung zu fassen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alsbald einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen der den Maßgaben des Bundesratsbeschlusses vom 24. September 2004