Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäisches Vertragsrecht und überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstandes - weiteres Vorgehen

KOM (2004) 651 endg.; Ratsdok. 13802/04

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Allgemeines

Zur Frage der Entwicklung eines Gemeinsamen Referenzrahmens (Maßnahme I des Aktionsplans)

Zur Förderung der Verwendung EU-weiter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (Maßnahme II des Aktionsplans)

Im Hinblick auf die Kompetenzen der Mitgliedstaaten sind die Prüfparameter für Überlegungen zur Notwendigkeit einer nicht sektorspezifischen Maßnahme, nämlich die Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Geschäften mit Verbrauchern und solchen zwischen Unternehmen oder Behörden sowie der Grad, bis zu dem andere Lösungen bereits Probleme aus dem Weg räumen können, zu berücksichtigen. Vor allem aber muss - wie angekündigt - die unterschiedliche Rechts- und Verwaltungstradition in den Mitgliedstaaten respektiert werden.