Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit ihrer Mitteilung vom 12. Mai 2004 Vorschläge zur Entwicklung einer Strategie für Nanotechnologie macht und konkrete Aktionen vorschlägt. Er stellt fest, dass die von der Kommission gewählte Definition der Nanotechnologie sehr pragmatisch gewählt wurde. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der geplante strategische Ansatz offen bleibt für weitere Nanotechnologiebereiche, auch wenn diese nicht direkt unter die benannten Schwerpunktthemen fallen.
- 2. Der Bundesrat stimmt der grundsätzlichen Einschätzung der Kommission zu, dass eine gezielte Förderung der Nanotechnologie in Europa erforderlich ist, um gegenüber anderen Industriestaaten, insbesondere den USA und Japan, wettbewerbsfähig zu bleiben.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Nanotechnologie bereits ein thematischer Schwerpunkt des Forschungsrahmenprogramms 6 ist und die Mitteilung der Kommission somit auch in engem sachlichen Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum 7. Forschungsrahmenprogramm steht (vgl. Mitteilung der Kommission vom 16. Juni 2004 (BR-Drucksache 524/04 (PDF) )). Da neben der Nanotechnologie jedoch noch weitere thematische Schwerpunkte wie z.B. Energie, Verkehr oder mobile Kommunikation genannt werden, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission dafür einzusetzen, im Sinne einer umfassenden Vorbereitung zum 7. Forschungsrahmenprogramm auch weitere Strategieüberlegungen zu veröffentlichen. Ziel muss die Entwicklung einer mittelfristigen Gesamtstrategie für die europäische Forschungsförderung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips sein.
- 4. Der Bundesrat erinnert an seine grundlegenden Forderungen zum 7. Forschungsrahmenprogramm, die er bereits mit Beschluss vom 14. Mai 2004 (BR-Drucksache 335/04(Beschluss) ) zusammengefasst hat. Ergänzend dazu nimmt der Bundesrat zu den einzelnen Maßnahmen wie folgt Stellung:
- 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Mitteilung geforderte Verdreifachung des Budgets für die Nanotechnologie nicht nachvollziehbar ist. Die Frage der Finanzierung muss - wie die inhaltlichen Vorgaben - im Gesamtkontext zum 7. Forschungsrahmenprogramm dargestellt und entschieden werden.
- 6. Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sich vor allem auf die Infrastruktur und die Humanressourcen konzentrieren. Er unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission zu Investitionen in Humanressourcen, weist jedoch ausdrücklich auf die Zuständigkeit der Länder gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung hin. Er fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten an der von der Kommission vorgeschlagenen Kartierung bestehender Infrastrukturen sowie an den Beratungen zur Schaffung neuer Infrastrukturen auf europäischer Ebene aktiv beteiligt werden. Der Bundesrat betont abschließend, dass neben der Infrastruktur und den Humanressourcen auch der Wissenstransfer und die gesellschaftliche Dimension angemessen zu berücksichtigen sind.
- 7. Der Bundesrat bezweifelt die Vollständigkeit der im Anhang der Mitteilung aufgeführten statistischen Übersichten und fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission für eine Überprüfung einzusetzen.
- 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission gerade für den Bereich der Nanotechnologie neue "High-Tech-Zentren" ("Poles of Excellence") mit europäischer Dimension einrichten will. Er weist aber darauf hin, dass bislang die Rechtsgrundlagen zur Institutionalisierung solcher Zentren fehlen. Insbesondere ist zu klären, wer über die Einrichtung solcher Zentren entscheidet, wie sie finanziert werden, wie ihre Ergebnisse in transparenter Form umgesetzt und wie die Mitgliedstaaten an diesem Prozess beteiligt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den durch eine übermäßige Konzentration auf nur wenige Standorte entstehenden Wettbewerbsverzerrungen entschieden entgegenzutreten und eine offene Mitwirkung der Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen auch für zukünftige Entwicklungen sicherzustellen.