Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 30. November 2004
Der Bundesminister
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
im Rahmen der Postreform II ist am 1. Januar 1995 die
Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MusStiftPT) als bundesunmittelbare
rechtsfähige Stiftung des öffentlichen
Rechts mit Sitz in Bonn errichtet worden. Ihre Aufgabe ist
die Erschließung, Sammlung und
Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und
des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und
Fernmeldewesen. Zur Erfüllung des
Stiftungszwecks wurden der MusStiftPT die
Vermögensgegenstände des Sondervermögens
Deutsche Bundespost übertragen, die bis dahin dem
Museumswesen dienten. Die MusStiftPT
wird nahezu vollständig durch jährliche
Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen
Telekom AG finanziert (siehe anliegendes Gesetz zur
Errichtung einer Museumsstiftung Post
und Telekommunikation).
Leitendes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht
zur Zeit aus 12 Mitgliedern und
deren Stellvertretern (siehe anliegendes
Mitgliederverzeichnis); davon wurden jeweils drei als
stimmberechtigte Vertreter von der Deutschen Post AG, der
Deutschen Telekom AG und dem
Bund entsandt, während aus dem technischen und
allgemeinen Museumswesen zwei und
seitens des Bundesrates ein Vertreter samt Stellvertreter,
die jedoch nur beratend mitwirken
können, vorgeschlagen und bestellt wurden. Die
Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums der
MusStiftPT endet für alle am 31. Januar 2005. Mithin
sind ab dem 1. Februar 2005 die
ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter für
die Dauer von fünf Jahren vom
Bundesministerium der Finanzen neu zu bestellen. Eine
wiederholte Bestellung ist zulässig.
Der Bundesrat hatte in seiner 746. Sitzung am 17. Dezember
1999 über die Benennung eines
Mitglieds und dessen Stellvertreters Beschluss gefasst. Ich
bitte Sie, für die am 1. Februar
2005 beginnende neue fünfjährige Amtszeit des
Kuratoriums wiederum einen Beschluss über
die Bennennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden
Mitglieds herbeizuführen. Anzu
streben ist dabei die allgemeine politische Zielsetzung
einer gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Eichel