Mit den nachfolgenden beiden Schreiben haben der
Präsident der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post und der Vorsitzende der
Monopolkommission den Tätigkeitsbericht 2002/2003 bzw.
das Sondergutachten der Monopolkommission zugeleitet.
- Der Präsident -
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post • Postfach 80 01 • 53105 Bonn
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dieter Althaus
11055 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 81 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) und
§ 47 Abs. 1 Postgesetz (PostG) legt die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle
zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit
sowie über die Lage und Entwicklung auf den Gebieten
der Telekommunikation und der Post vor. In diesem Bericht
ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich eine
Änderung der Festlegung, welche Telekommunikations-
bzw. Postdienstleistungen als Universaldienstleistungen im
Sinne des § 17 TKG bzw. § 11 PostG gelten,
empfiehlt. Ferner ist für den Postbereich eine
Einschätzung zu der Frage abzugeben, ob und
gegebenenfalls bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem
Umfang die Aufrechterhaltung einer Exklusivlizenz nach
§ 51 PostG über den dort angegebenen Zeitpunkt
hinaus erforderlich ist.
Der Beirat bei der Regulierungsbehörde hat seine
beratende Funktion bei der Erstellung des Berichts
gemäß § 69 Abs. 5 TKG und § 44 PostG
am 20. Oktober 2003 wahrgenommen.
Mit dem Tätigkeitsbericht legt die
Regulierungsbehörde nach § 81 Abs. 3 TKG den
Bericht der Monopolkommission zu der Frage vor, ob auf den
Märkten der Telekommunikation und der Post
funktionsfähiger Wettbewerb besteht. Dabei kann die
Monopolkommission auf aus ihrer Sicht notwendige
Konsequenzen für einzelne Bestimmungen der Gesetze
hinweisen. Insbesondere soll sie darlegen, ob die
Regelungen zur Entgeltregulierung weiterhin erforderlich
sind.
Anliegend erhalten Sie die beiden Berichte, die am 11.
Dezember 2003 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von
Regulierungsbehörde und Monopolkommission auch der
Öffentlichkeit vorgestellt werden soll
Ein gleichlautendes Schreiben habe ich dem Präsidenten
des Deutschen Bundestages gesandt
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Matthias Kurt
Monopolkommission
Der Vorsitzende
Monopolkommission, Adenauerallee 133, 53113 Bonn
An den
Präsidenten des Deutschen Bundesrates Telefon: 0228/9499-262/263
Telefax: 0228/9499-179
Email: marieluise.grans@monopolkommission.bund.de
Web http://www.monopolkommission.de
11055 Berlin
Herrn Dieter Althaus Bonn, 8. Dezember
2003
Sehr geehrter Herr Präsident,
nach § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz und §
44 Postgesetz legt die Monopolkommission alle zwei Jahre
einen Bericht zu der Frage vor, ob auf den Märkten der
Telekommunikation und des Postsektors funktionsfähiger
Wettbewerb herrscht. Dabei kann sie auf aus ihrer Sicht
notwendige Konsequenzen für einzelne Bestimmungen der
Gesetze hinweisen. Sie soll insbesondere darlegen, ob die
Vorschriften zur Entgeltregulierung weiterhin erforderlich
sind.
In der Anlage sende ich Ihnen diesen Bericht mit dem Titel
"Telekommunikation und Post 2003: Wettbewerbsintensivierung
in der Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols".
Darin kommt die Monopolkommission zu dem Ergebnis, dass die
Wettbewerbsentwicklung im Telekommunikationsbereich
deutlich positiver verlaufen ist, als noch vor zwei Jahren
zu erwarten war. Im Postbereich dagegen wird der Wettbewerb
nach wie vor durch die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG
gelähmt.
Die Stellungnahme der Monopolkommission befasst sich
nicht mit dem laufenden Vorhaben einer Novellierung
des Telekommunikationsgesetzes zur Anpassung an den neuen
europäischen Rechtsrahmen. Die dazu erforderliche
Stellungnahme würde den Rahmen des Berichts nach
§ 81 Abs. 3 TKG und § 44 PostG deutlich sprengen.
Die Monopolkommission
beabsichtigt, zu dieser Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes gesondert Stellung zu nehmen.
Im Rahmen der Aufgabe nach § 81 Abs. 3 TKG empfiehlt
die Monopolkommission eine Aufhebung der gesetzlich
vorgesehenen Exante-Entgeltregulierung bei Fern- und
Auslandsgesprächen. Sie spricht diese Empfehlung aus,
obwohl die Deutsche Telekom AG in der Mehrzahl der
betroffenen Märkte nach wie vor marktbeherrschend ist.
Gleichzeitig allerdings fordert sie geeignete Vorkehrungen
zur Beschränkung von Missbrauchspotentialen, die sich
daraus ergeben, dass die Deutsche Telekom AG bei
Teilnehmeranschlüssen nach wie vor eine weit
überragende Marktstellung einnimmt.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. h.c. Martin Hellwig, Ph.D.