Punkt 1 der 852. Sitzung des Bundesrates am 5.Dezember 2008
Der Bundesrat verlangt gemäß Art. 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, Artikel 2 Nummer 7 ( § 10a Kraftfahrzeugsteuergesetz) grundlegend zu überarbeiten.
Begründung (nur für das Plenum):
Die bisher vorgesehene Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer bei Fahrzeugen, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, soll unabhängig vom Kohlenstoffdioxid-Ausstoß eines Kraftfahrzeugs erfolgen.
Somit wird eine steuerliche Begünstigung aller erstmals zugelassenen Kraftfahrzeuge, unabhängig von den Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Fahrzeugs, gewährt.
Diese Regelung schafft keine finanziellen Anreize zur Senkung der kraftfahrzeugbedingten Kohlendioxid-Emissionen, die aus Klimaschutzgründen dringend erforderlich wären.
Daher fordert der Bundesrat eine vom Kohlendioxid-Ausstoß eines Kraftfahrzeuges abhängige steuerliche Befreiungsregelung.