3. Der Bundesrat stellt fest, dass ein europäischer Toprunner-Ansatz auf der Basis der bestehenden Instrumente den Anbietern und Verbrauchern neue Anreize für den Einsatz energieeffizienter Geräte geben könnte.
Er begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die europäische Rechtsetzung im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnung zu aktualisieren. Er stellt jedoch zugleich fest, dass der vorliegende Vorschlag den Anforderungen an eine längerfristig aktuelle Kennzeichnung, die sich an den Marktführern im Bereich Energieeffizienz orientiert, nicht gerecht wird.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich entsprechend den Meseberger Beschlüssen im weiteren Rechtsetzungsverfahren dafür einzusetzen, dass der Richtlinienvorschlag an die Anforderungen eines europäischen Toprunner-Ansatzes angepasst wird, dass insbesondere Verfahren für eine regelmäßige Aktualisierung der Kennzeichnung und eine Orientierung der Kennzeichnung an den marktbesten Geräten in den Entwurf aufgenommen werden.
Der vorliegende Verordnungsvorschlag entspricht den Anforderungen an einen europäischen Toprunner-Ansatz nicht. Zwar wird die Möglichkeit einer vereinfachten Aktualisierung über ein Ausschussverfahren und Durchführungsmaßnahmen vorgesehen, eine obligatorische Aktualisierung und Orientierung an den marktbesten Geräten fehlt jedoch. Um das ehrgeizige Ziel einer Verbesserung der Energieeffizient um 20 % realisieren zu können, sollte die Möglichkeit genutzt werden, die Kennzeichnung im Sinne des Toprunner-Ansatzes dynamischer zu gestalten und an den jeweils effizientesten auf dem Markt verfügbaren Geräten auszurichten.
Begründung zu Ziffer 3 (nur gegenüber dem Plenum):
Die vorgeschlagenen Änderungen sind grundsätzlich sinnvoll, allerdings bleibt die Novellierung weit hinter den Möglichkeiten zurück. Schon seit Jahren ist die Kennzeichnung merklich veraltet. In den Effizienzklassen C bis G gibt es in vielen Gerätekategorien laut der Hausgeräte-Datenbank des Niedrig-Energie-Instituts (NEI 8/2008) keine Geräte mehr auf dem Markt. Zugleich wurde die Skala bei Kühl- und Gefriergeräten und Waschmaschinen mit den Kategorien A++ und A+ nach oben erweitert, so dass ein einfacher Überblick über die bestehenden Gerätekategorien A bis G verloren ging. Damit erfüllt die europäische Kennzeichnung von Elektrogeräten schon seit längerem nicht mehr die ursprüngliche Intention einer griffigen und stimmigen Verbraucherinformation.
Der in Japan entwickelte und erfolgreich eingesetzte Toprunner-Ansatz verpflichtet die Anbieter und Hersteller von Elektrogeräten, sich mittelfristig an den jeweils besten am Markt verfügbaren Geräten zu orientieren. Für einen europäischen Toprunner-Ansatz wäre dies im Rahmen der Kennzeichnung und der Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu realisieren. Dies hat sich die Bundesregierung im Meseberg Programm zu Eigen gemacht.