Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 zu dem von ihm verabschiedeten Fünften Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes - Drucksachen 016/10294, 016/10495, 016/10833 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/10833 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im ersten Halbjahr 2008 hat der deutsche Film mit einem Marktanteil von etwa 34 Prozent der Gesamtbesucherzahlen in den deutschen Kinos einen Rekordwert erreicht. Dieser Marktanteil ist der beste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen der Filmförderungsanstalt (FFA). Eine neue Generation von Schauspielern, Regisseuren und Produzenten setzt eigene Akzente und hat die deutsche Filmszene in Aufbruchsstimmung versetzt. Die neue Qualität des deutschen Films spiegelt sich in den vergangenen Jahren auch in etlichen internationalen Filmpreisen und Festivalteilnahmen wider. Bei den letzten Filmfestspielen in Cannes erhielt Andreas Dresens "Wolke 9" den Preis der Jury in der Reihe "Un certain regard". Wim Wenders nahm mit "Palermo Shooting" am Wettbewerb teil. In anderen Sektionen waren weitere deutsche Beiträge vertreten und fanden große Beachtung. Im Konzert der europäischen Filmnationen spielt Deutschland heute eine größere Rolle als je zuvor wobei die neue internationale Aufmerksamkeit für Filme made in Germany auch auf die verstärkten Förderanstrengungen des Bundes unter Staatsminister Bernd Neumann und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zurückzuführen ist. So hat sich der mit einem jährlichen Volumen von 60 Mio. Euro ausgestattete Deutsche Filmförderfonds (DFFF) in der Praxis bereits als ein hervorragendes Instrument zur Stärkung des Filmstandortes Deutschland bewährt. Deutschland hat durch diesen Fonds als Produktionsstandort erheblich an internationaler Bedeutung gewonnen und die Eigenkapitalstruktur der einheimischen Produzenten ist gestärkt worden.
Zudem wurde die Abwanderung deutscher Filmschaffender nicht nur verhindert, sondern es entstanden sogar wieder neue Arbeitsplätze in der deutschen Filmwirtschaft. Durch vermehrte ausländische Koproduktionen, die in Deutschland durchgeführt werden, wird ein Know-How-Transfer zwischen hochqualifizierten ausländischen und deutschen Filmschaffenden erreicht. Auf die Klagen von Seiten der Filmschaffenden hinsichtlich der Umgehung des geltenden Tarifvertrages sowie übermäßiger Arbeitszeitbelastungen muss die Politik gemeinsam mit den Beteiligten eine Antwort finden.
Der DFFF hat seit 2007 160 Filmprojekte unterstützt und damit ein Investitionsvolumen allein in Deutschland von mehr als 600 Mio. Euro ausgelöst. Der Deutsche Bundestag begrüßt diese Entwicklung und sieht in der Fortschreibung des DFFF auf der Grundlage der Evaluierungsergebnisse über das Jahr 2009 hinaus das richtige Zeichen, um den Filmproduzenten in Deutschland eine verlässliche Planung zu ermöglichen.
Diese nationalen Anstrengungen sind auf der europäischen Ebene zu ergänzen. Daher ist der Vorstoß der EU-Kommission für eine weltweite Vertriebsförderung europäischer Filme zu begrüßen. Weitere Initiativen müssen folgen, damit der europäische Film im Wettstreit mit Hollywood bestehen kann.
So positiv die Entwicklung des deutschen Films ist, so sehr bedarf die Gesamtsituation der deutschen Filmwirtschaft einer differenzierten Betrachtung. Gerade die kleineren und eigenkapitalschwachen Kinobetriebe in Kleinstädten und ländlichen Regionen stehen vor großen Herausforderungen. Viele Kinobesitzer haben aufgrund hoher Investitionen in den 1990er Jahren noch mit langfristigen finanziellen Belastungen zu kämpfen, die Handlungsspielräume der Kinobetriebe einengen. Hinzu kommt die unmittelbar bevorstehende Einführung des digitalen Kinos. Die enormen finanziellen Belastungen durch die Umrüstung auf digitale Projektion überfordern vor allem die weniger umsatzstarken Lichtspieltheater in den kleinen Städten und ländlichen Gebieten. Kino darf kein reines Großstadtvergnügen werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) setzt Schwerpunkte bei der Förderung von Drehbüchern, bei der Abspiel- und Absatzförderung.
Außerdem werden die Förderkriterien präzisiert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Neue Verwertungsformen für den deutschen Kinofilm werden einbezogen und die gesetzlichen Sperrfristen an der Praxis der bisherigen Sperrfristverkürzungen orientiert. Dabei bleibt die wichtige sechsmonatige Schutzfrist für das Kino erhalten.
Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass im Vorfeld der Novellierung eine breite Diskussion über Monate mit allen Betroffenen stattgefunden hat. Dies gilt besonders für die "Einzahler", die mit ihren Abgaben und Beiträgen das Fördergeschäft der Filmförderungsanstalt finanzieren. Wir gehen davon aus, dass sich alle Beteiligten ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind. Wer aus der konzertierten Aktion zur Förderung des deutschen Films aussteigt, stellt den zugrunde liegenden Solidargedanken und damit das gesamte Filmförderungsgesetz in Frage.
Das Medium Film ist zugleich Kultur- und Wirtschaftsgut. Filme dienen sowohl der Unterhaltung als auch der Identitätsbildung und ihre Produktion trägt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei. Die positiven Impulse der letzten Jahre sollen deshalb auch genutzt werden, um die guten Produktionsbedingungen in Deutschland weiter zu festigen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1. die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter zu verbessern und die Vielfalt der filmwirtschaftlichen Unternehmenslandschaft zu fördern,
- 2. die Qualität und Vielfalt des deutschen Filmschaffens zu erhalten und weiter zu entwickeln,
- 3. sich angesichts der bevorstehenden digitalen Umrüstung der Kinos dafür einzusetzen, die Vielfalt unserer Kinolandschaft auch in der Fläche zu erhalten,
- 4. die Förderung des Filmnachwuchses weiter zu betreiben und an die für die Ausbildung des Nachwuchses zuständigen Länder zu appellieren, sich insbesondere für die Vermittlung von neuen digitalen Produktionsmethoden sowie die Entwicklung neuer Berufsbilder für die digitale Produktion zu engagieren und entsprechende Maßnahmen zu unterstützen
- 5. darauf hinzuwirken, dass die laufende Evaluierung des DFFF in den Gremien der FFA beraten wird, um den Fonds auf dieser Grundlage den notwendigen Erfordernissen anzupassen,
- 6. die Betriebsstättenproblematik im Interesse internationaler Koproduktionen weiter zu entschärfen
- 7. die drängenden Probleme der deutschen Produktionswirtschaft - wie insbesondere Piraterie und Rechteentbündelung - angemessen zu berücksichtigen,
- 8. bei der Absatzförderung nach dem FFG zu prüfen, ob die Tilgungszahlungen von Absatzförderungsdarlehen den Antragstellern für neue Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können,
- 9. darauf hinzuwirken, dass in den Ausnahmeregelungen nach § 15 Abs. 3 FFG die Förderung von Filmprojekten in den Sprachen der in Deutschland anerkannten regionalen und autochthonen Sprachen berücksichtigt wird,
- 10. sich bei der Einführung des digitalen Kinos mit den europäischen Nachbarstaaten um ein abgestimmtes Vorgehen zu bemühen,
- 11. sich auf europäischer Ebene um Förderprogramme zugunsten eines vermehrten Einsatzes digitaler Produktions- und Postproduktionsverfahren zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen gegenüber der US-amerikanischen Filmindustrie zu bemühen,
- 12.mit Nachdruck die Suche nach Lösungen für die Auswirkungen der verkürzten Rahmenfrist für den Erwerb von Ansprüchen der Schauspieler und Filmschaffenden auf Arbeitslosengeld voranzutreiben,
- 13. Zu prüfen, auf welchem Wege die Anwendung des geltenden Tarifvertrags gefördert und das Einhalten arbeitszeitgesetzlicher Bestimmungen im Interesse der Filmschaffenden gesichert werden können, und den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Vor diesem Hintergrund würde es der Deutsche Bundestag begrüßen, wenn die Produzentenseite in einer allgemeinen Erklärung die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zusicherte,
- 14. die Auswirkungen von § 31a Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes für die Urheber im Filmbereich zu prüfen, wonach ihnen bei der Verwertung in unbekannten Nutzungsarten kein Widerspruchsrecht gegenüber dem Verwerter zugestanden wird, und den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages über das Prüfungsergebnis zu unterrichten,
- 15. Zu prüfen, auf welchem Wege eine Spitzenförderung erfolgreicher Regisseure erfolgen könnte und den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages über das Prüfungsergebnis zu unterrichten,
- 16. darauf hinzuwirken, dass die Auswahl-Richtlinien für den Deutschen Filmpreis - auf der Grundlage der laufenden Evaluierung - ein transparentes Verfahren sicherstellen,
- 17. die notwendigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für die Bewahrung, Sicherung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu verbessern,
- 18. die erfolgreiche vom Bund finanzierte Initiative "Vision Kino", die sich der Vermittlung der Filmbildung widmet, weiter zu verstärken und die entsprechende Kooperation mit den Ländern zu verbessern,
- 19. im Interesse einer starken Präsenz des deutschen Films im Ausland auf eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit von German Films, Goethe-Instituten und deutschen Weltvertrieben unter kulturellen und filmwirtschaftlichen Aspekten hinzuwirken.