6. Die Ausweitung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners hin zu einem vollwertigen E-Government-Zentrum wird im jetzigen Stadium der Umsetzung abgelehnt.
Die Einheitlichen Ansprechpartner wurden auf Grund der EG-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet. Die Zuständigkeit erstreckt sich somit auf Dienstleistungserbringer und -empfänger, nicht umfassend auf Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Einheitlichen Ansprechpartner befinden sich europaweit noch im Aufbau. Die Bandbreite der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ist hier sehr groß.
Einige Mitgliedstaaten, wie Großbritannien, haben für den Einheitlichen Ansprechpartner eine rein technische Lösung gewählt. Andere, wie Deutschland, haben den Einheitlichen Ansprechpartner zusätzlich personell untersetzt. Der Aktionsplan geht in diesem Punkt also von der falschen Vorraussetzung aus, dass es sich bei den Einheitlichen Ansprechpartnern um eine rein virtuelle eGovernment-Lösung handelt. Wieder andere haben das Institut des Einheitlichen Ansprechpartners noch gar nicht umgesetzt.
Zusätzlich gibt es im Bereich der, von der Kommission zu Recht so bezeichneten, Schlüsselvoraussetzungen erheblichen Regelungsbedarf. Einheitliche eID-Lösungen sind erst bis 2014 geplant, 2011 soll die eSignaturrichtlinie überarbeitet werden. Bis 2015 sollen grenzüberschreitende interoperable Zustelldienste etabliert werden.
Es ist notwendig, erst die entsprechenden Vorraussetzungen für elektronische Behördendienste zu schaffen, gleichzeitig die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vollständig zu evaluieren und dann über eine Ausweitung der Aufgaben der Einheitlichen Ansprechpartner im Verbund mit der Anpassung des Anwendungsbereiches der EG-Dienstleistungsrichtlinie zu diskutieren. Insoweit kann diese Ausweitung nicht mitten im, sondern erst am Ende des Aktionsplans vorgesehen werden.
Erst nach der vollständigen Evaluation der Richtlinie 2006/123/EG und einer eventuell notwendigen Anpassung, einschließlich der Umsetzung der im Aktionsplan genannten Projekte eID, eSignatur und eDelivery, ist eine solche Ausweitung plan- und umsetzbar.