Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl. Drucksache 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375 und AE-Nr. 061221
Brüssel, den 15.12.2010
KOM (2010) 743 endgültig
Die Digitale Agenda für Europa1 nennt die elektronischen Behördendienste (eGoverment) als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das der Ausschöpfung der Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in ganz Europa dient. In einer Zeit äußerst knapper öffentlicher Mittel können die IKT dem öffentlichen Sektor helfen, innovative Wege bei der Erbringung seiner Dienstleistungen für die Bürger zu gehen, seine Effizienz zu steigern und Kosten zu senken.
Im Zuge der Umsetzung des ersten europäischen eGovernment-Aktionsplans2 war zu beobachten, dass die Behörden aller Mitgliedstaaten gute Praktiken austauschten. Außerdem wurde eine Reihe großer Pilotprojekte durchgeführt, in denen konkrete Lösungen für die Einrichtung grenzübergreifender elektronischer Behördendienste entwickelt wurden 3. Eine 2002 gebildete Online-Gemeinschaft beruflicher IKT-Anwender4 diente als Rahmen für die Diskussion unter den 80 000 Teilnehmern über das Potenzial der Bereitstellung innovativer Lösungen auf Gebieten wie elektronische Behördendienste, Gesundheitsdienste und Integration. Forschritte wurden auch bei der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors5 erzielt. Ferner wurde eine Plattform für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge aufgebaut, damit Unternehmen aus ganz Europa den Behörden auch außerhalb ihres Heimatlandes ihre Dienste anbieten können 6. Es entstehen EU-weite elektronische Identitätssysteme, die es Menschen ermöglichen werden, öffentliche Dienste überall in der EU auf elektronischem Wege zu nutzen7.
Innovative Technologien, wie sie z.B. in Form sozialer Netze zur Verfügung stehen, haben zu höheren Erwartungen der Bürger an die Reaktionsfähigkeit aller von ihnen online genutzten Dienstleistungen geführt. Bislang gibt es aber nur wenige grenzübergreifende elektronische Behördendienste, und wenn solche Angebote bestehen, werden sie von der Mehrheit der EU-Bürger nur zögerlich in Anspruch genommen 8. Daher ist es unbedingt notwendig, zu einem offeneren Modell für die Gestaltung, Produktion und Erbringung von Onlinediensten überzugehen und dabei die Vorteile zu nutzen, die sich aus einer Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Unternehmen und Zivilgesellschaft ergeben. Durch die Kombination neuer Technologien, offener Spezifikationen, innovativer Architekturen und verfügbarer Informationen des öffentlichen Sektors können mit weniger Ressourcen größere Vorteile für die Bürger erzielt werden.
Die Kommission schlägt daher einen zweiten eGovernment-Aktionsplan vor, der darauf abzielt, die ehrgeizigen Ziele zu verwirklichen, die in der Erklärung der 5. eGovernmentMinisterkonferenz ("Erklärung von Malmö"9) formuliert wurden und auch von der Wirtschaft 10 und einem Bürgerforum 11 unterstützt werden.
Entsprechend dieser ehrgeizigen Vision sollen europäische öffentliche Verwaltungen bis 2015 " in ihren Beziehungen zu Bürgern und Unternehmen als offen, flexibel und kooperativ angesehen werden. Sie nutzen eGovernment, um ihre Effizienz und Wirksamkeit zu steigern und Behördendienste kontinuierlich zu verbessern, damit sie den verschiedenen Anforderungen der Nutzer gerecht werden, den Nutzen für die Öffentlichkeit maximieren und somit Europas Entwicklung zu einem führenden wissensbasierten Wirtschaftsraum unterstützen."
In der Erklärung von Malmö werden für alle europäischen öffentlichen Dienste in den kommenden fünf Jahren vier politische Schwerpunkte gesetzt:
- - Stärkung der Bürger und Unternehmen durch elektronische Behördendienste, die ganz auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt sind und in Zusammenarbeit mit Dritten entwickelt wurden, sowie durch einen verstärkten Zugang zu öffentlichen Informationen, gesteigerte Transparenz und wirksame Mittel zur aktiven Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen;
- - Erleichterung der Mobilität im Binnenmarkt durch nahtlose elektronische Behördendienste, um Unternehmensgründungen, das Studieren, Arbeiten, Wohnen und das Leben für Rentner in der Europäischen Union zu vereinfachen;
- - Effizienz und Effektivität durch das stetige Bemühen, mit Hilfe elektronischer Behördendienste die Verwaltungslasten zu verringern, organisatorische Abläufe zu verbessern und eine nachhaltige, kohlenstoffarme Wirtschaft zu fördern;
- - Umsetzung der politischen Schwerpunkte durch Schaffung geeigneter Schlüsselvoraussetzungen sowie rechtlicher und technischer Voraussetzungen.
Die Behörden müssen bessere öffentliche Dienste mit weniger Ressourcen erbringen. Jeder der obigen politischen Schwerpunkte dient diesem Ziel wie auch der Schaffung neuer Mittel und Wege für die Einbeziehung der Bürger. Dank neuer, innovativer Ansätze wie "dienstorientierten Architekturen" (SOA) oder Diensten aus dem Netz ("Clouds") im Zusammenspiel mit offeneren Spezifikationen, die eine bessere gemeinsame Nutzung, Weiternutzung und Interoperabilität ermöglichen, kommt den IKT bei diesem Streben nach Effizienz im öffentlichen Sektor eine immer wichtigere Schlüsselrolle zu.
Als Teil der kommissionsweiten Bemühungen zur Förderung einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft in der Europäischen Union, wie sie mit der Strategie Europa 2012 angestrebt wird, leistet dieser Aktionsplan einen Beitrag zur Erfüllung zweier Hauptziele der Digitalen Agenda:
- - Ab 2015 soll eine Reihe grundlegender grenzübergreifender öffentlicher Dienste online zur Verfügung stehen, so dass Unternehmer ungeachtet ihrer Herkunft überall in Europa Firmen gründen und betreiben können und Bürger überall in der Europäischen Union studieren, arbeiten, wohnen oder sich zur Ruhe setzen können.
- - Ab 2015 sollen 50 % der EU-Bürger elektronische Behördendienste in Anspruch nehmen.
Da elektronische Behördendienste auch für Unternehmen von großer Bedeutung sind, zielt dieser Aktionsplan außerdem darauf ab, dass 80 % der Unternehmen ab 2015 elektronische Behördendienste in Anspruch nehmen.
1. Anwendungsbereich des Aktionsplans
Dieser Aktionsplan soll dafür sorgen, dass sich nationale und europäische Politikinstrumente bestmöglich gegenseitig ergänzen. Er unterstützt den Übergang von derzeitigen elektronischen Behördendiensten zu einer neuen Generation offener, flexibler und kooperativer sowie nahtlos funktionierender elektronischer Behördendienste, die auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene erbracht werden und die Bürger und Unternehmen stärken.
Es gibt wichtige politische und wirtschaftliche Gründe für eine Förderung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektronischen Behördendienste. Ein gemeinsames Vorgehen auf diesem Gebiet kann dazu beitragen, die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden, wenn es dadurch gelingt, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen und öffentliche Ausgaben zu reduzieren. Durch eine Koordinierung und Bündelung öffentlicher und privater Ressourcen können elektronische Behördendienste wirtschaftlicher entwickelt werden.
Angesichts der zentralen Rolle, die den nationalen Regierungen bei der Umsetzung dieses Aktionsplans zukommt, besteht die Hauptaufgabe der Europäischen Kommission vor allem in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung grenzübergreifender elektronischer Behördendienste, die Bürgern und Unternehmen ungeachtet ihres Herkunftslandes zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch die Schaffung solcher Voraussetzungen wie Interoperabilität, elektronische Signaturen und elektronische Identifizierung. Diese Dienste stärken den Binnenmarkt, ergänzen bestehendes EU-Recht und verbessern dessen Wirksamkeit 13 in vielen Bereichen, in denen mit Hilfe der IKT bessere Dienstleistungen erbracht werden können: Beschaffungswesen, Justiz, Gesundheit, Umwelt, Mobilität und Sozialversicherung. Außerdem können IKT-Werkzeuge die Durchführung von Bürgerinitiativen 14 erleichtern. Die Kommission wird sich bemühen, mit gutem Beispiel voranzugehen.
2. Prioritäten Aktionen
Im Zusammenhang mit den vier genannten politischen Prioritäten werden nachfolgend verschiedene Maßnahmen mit einer entsprechenden Zeitplanung vorgeschlagen. In Abhängigkeit von den beteiligten Akteuren und den im Vertrag festgelegten Zuständigkeiten können diese in drei Gruppen gegliedert werden:
- - Auf Gebieten, wo die Mitgliedstaaten die Federführung übernehmen und sich auf eigene Ressourcen stützen, wird die Kommission mit Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen behilflich sein. Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen wird es sein, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Zielvorgaben zu machen und zu ermitteln, wie diese mit Hilfe von Maßnahmen wie Austausch bester Praktiken und Informationen, Durchführung von Studien und Benchmarking-Vergleichen erreicht werden können.
- - Auf Gebieten, wo Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam an der Entwicklung, Einführung oder Verbesserung grenzübergreifender Dienste arbeiten, wird die Kommission bei den Tätigkeiten, für die gemeinsame Ressourcen eingesetzt werden, die Federführung übernehmen, während die Mitgliedstaaten letztlich die Verantwortung für die Durchführung der Tätigkeiten mit eigenen Ressourcen tragen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen Forschung und Entwicklung, Pilotprojekte, kooperative Entwicklung von Diensten durch die Mitgliedstaaten und Wissenstransfer zum Markt.
- - Auf Gebieten, wo die Kommission grundlegende Voraussetzungen schaffen kann, beziehen sich die Vorschläge auf die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die Normung, die Aufstellung gemeinsamer Rahmen, die Einführung allgemeiner Werkzeuge, die Bereitstellung (weiterverwendbarer) technischer Bausteine und die Gewährleistung der Interoperabilität.
2.1. Stärkung der Nutzer
Stärkung der Nutzer bedeutet, dass Bürger, Unternehmen und andere Organisationen in die Lage versetzt werden, mittels neuer technischer Hilfsmittel proaktiv an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Effizienz öffentlicher Dienste und die Zufriedenheit der Nutzer können gesteigert werden, indem besser auf die Erwartungen der Nutzer eingegangen wird und die Dienste entsprechend ihren Bedürfnissen - und wo immer möglich in Zusammenarbeit mit ihnen - ausgestaltet werden. Stärkung der Nutzer bedeutet auch, dass die Regierungen einen leichten Zugang zu öffentlichen Informationen gewähren, die Transparenz steigern und eine wirksame Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen ermöglichen.
2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste
Damit elektronische Behördendienste effektiver werden, müssen sie ganz auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt werden und flexible, individuelle Möglichkeiten für die Interaktion und die Durchführung von Transaktionen mit öffentlichen Verwaltungen ermöglichen. Beispiele dafür sind die Abwicklung von Zuschüssen und Sozialleistungen, die Einschreibung an Schulen und Universitäten, die Beantragung und Ausstellung von Personenstandsurkunden oder die Abgabe von Online-Steuererklärungen. Außerdem sollte die Benutzbarkeit und Zugänglichkeit elektronischer Behördendienste verbessert werden, indem diese über mehrere Zugangskanäle bereitgestellt werden (z.B. Internet, Fernsehen, Telefon, Mobilfunk sowie ggf. auch über Mittler).
2011- 2013 | Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von ganz auf die Bedürfnisse der Benutzer zugeschnittenen elektronischen Behördendiensten und bei der Gewährleistung der Integration und Barrierefreiheit folgendermaßen: |
| - Vereinbarung gemeinsamer Ziele und Bewertungskriterien mit den Mitgliedstaaten; |
| - Organisation des Austauschs wertvoller Fachkenntnisse auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene zur Unterstützung einer zusätzlichen Verbreitung; |
| - Unterstützung wirksamer und konkret einsetzbarer Lösungen für den barrierefreien Zugang entsprechend den einschlägigen europäischen und internationalen Normen (sofern vorhanden) durch Demonstrationsmaßnahmen. |
2013 | Die Mitgliedstaaten entwickeln maßgeschneiderte Onlinedienste mit Funktionen wie Verfolgung der mit öffentlichen Verwaltungen durchgeführten Transaktionen. |
2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen
Dank sozialer Vernetzung und Kooperation (z.B. mit Hilfe der Werkzeuge des Web 2.0) können die Benutzer eine aktive Rolle bei Entwurf und Erbringung öffentlicher Dienste spielen. Es gibt eine derzeit noch kleine aber wachsende Zahl von Diensten, die ganz auf die Bedürfnisse der Bürger eingehen; diese werden häufig von Organisationen der Zivilgesellschaft entwickelt und beruhen auf einer effektiven Zusammenarbeit zwischen privatem und öffentlichem Sektor15. Es muss allerdings geprüft werden, welche davon sich am besten eignen und wie diese am besten eingesetzt werden können, um Unternehmen, Zivilgesellschaft und einzelne Bürger wirksam einzubinden.
Zunächst muss dazu eine Analyse der IKT-gestützten kooperativen Produktionstechniken sowie ihrer Kostenwirksamkeit und Eignung für die Erbringung hochwertiger und verlässlicher öffentlicher Dienste durchgeführt werden. Ausgehend vom gewonnenen Wissen sollte dann die Einbeziehung Dritter in die Entwicklung von Diensten angestrebt werden.
2011 | Ausgehend von einer Untersuchung prüft die Kommission zuerst, wie die Benutzer aktiv in Entwurf und Produktion elektronischer Behördendienste einbezogen werden können, und gibt dann mit den und für die Mitgliedstaaten Empfehlungen bzw. Leitlinien heraus. |
2011- 2013 | Die Kommission fördert den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen den Akteuren und vereinbart mit den Mitgliedstaaten gemeinsame Zielvorgaben für den Aufbau kooperativer Dienste. |
2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
Der öffentliche Sektor ist im Besitz eines großen Informationsreichtums16. Viele von öffentlichen Stellen erhobene Daten werden gar nicht oder nur zu beschränkten Zwecken verwendet. Die Freigabe öffentlicher Daten ohne Personenbezug (z.B. geografischer, demografischer, statistischer oder Umweltdaten) bietet Bürgern und Unternehmen die Möglichkeit, neue Wege zu ihrer Nutzung zu finden und neue innovative Produkte und Dienste zu schaffen. Dies gilt umso mehr, wenn die Daten in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind entschlossen, das Potenzial, das die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors bietet, bestmöglich auszuschöpfen, z.B. durch die Bereitstellung von Rohdaten und Dokumenten für eine weitere Verwendung in vielfältigen (auch maschinenlesbaren) Formaten und Sprachen und durch die Einrichtung von einschlägigen Portalen für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 17. Die Maßnahmen auf diesem Gebiet stehen im engen Zusammenhang mit der Anwendung und Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie)18, der Überprüfung des Beschlusses der Kommission über die Weiterverwendung von Informationen der Kommission 19 und einer effizienten Zusammenarbeit innerhalb der PSI-Gruppe20.
2011 | Die Mitgliedstaaten einigen sich auf gemeinsame Indikatoren für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. |
2011 | Die Kommission untersucht, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten offene Datenkataloge und PSI-Portale (z. B. data.gov.uk) entwickelt und eingerichtet haben. |
2011- | Die Kommission fördert den Austausch guter Praktiken und |
2013 | Sensibilisierungsmaßnahmen; gestützt auf eine Überprüfung der PSI-Richtlinie stellt sie eine eigene interne Strategie für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auf. |
2011- 2012 | Die Kommission überprüft die PSI-Richtlinie, wie in der Digitalen Agenda für Europa vorgesehen, und erwägt die Aufstellung einer erweiterten Strategie für die Weiternutzung von Informationen des europäischen öffentlichen Sektors. |
2.1.4. Erhöhung der Transparenz
Transparenz in behördlichen Entscheidungsprozessen und bei der Verwendung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen trägt dazu bei, bei den Bürgern Vertrauen zu schaffen und die Verantwortlichkeit der Politiker zu stärken. Obwohl viele Mitgliedstaaten bereits Transparenzziele aufgestellt haben, gibt es auf diesem Gebiet noch keine gemeinsamen europäischen Zielsetzungen.
Die gefragtesten elektronischen Behördendienste basieren Umfragen zufolge auf jenen neuen Technologien und Diensten, die es den Nutzern ermöglichen, ihre bei öffentlichen Verwaltungen gespeicherten personenbezogenen Daten nachzuverfolgen und zu überprüfen, wer auf ihre Verwaltungsunterlagen zugegriffen hat, oder auf Diensten, die ihnen Einblicke in Entscheidungsprozesse gewähren. Maßnahmen auf diesem Gebiet sollten stets im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie stehen (Richtlinie 95/46/EG).
2011 | Kommission und Mitgliedstaaten setzen gemeinsame freiwillige Transparenzziele fest und tauschen vorhandene Erfahrungen aus. |
2013 | Mitgliedstaaten und Kommission gewähren online Zugang zu Informationen über Gesetze und Verordnungen, Regierungspolitik und Finanzen. |
2014 | Im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie 95/49/EG gewähren die Mitgliedstaaten den Bürgern elektronischen Zugang zu den über sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die elektronisch vorliegen, und informieren die Bürger auf elektronischem Weg und auf einfache und unmissverständliche Art jedes Mal, wenn solche Daten auf automatische Weise verarbeitet werden. |
2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse
Die Mitgliedstaaten sind entschlossen, gestützt auf IKT-Lösungen nützlichere und bessere Wege zu entwickeln und zu fördern, wie sich Unternehmen und Bürger an öffentlichen politischen Konsultationen, Diskussionen und Gestaltungsprozessen beteiligen können. Neue Werkzeuge für die Regierungsführung und Politikmodellierung, die gegenwärtig im Zuge des Siebten EU-Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7. RP)21 entwickelt werden, werden den Regierungen helfen, intelligentere, gezieltere und anpassungsfähigere Maßnahmen zu ergreifen und gleichzeitig die Kostenwirksamkeit und die Folgen besser einzuschätzen.
Die ins Auge gefassten Maßnahmen werden die Fähigkeit der Menschen verbessern, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen und ihre Vorschläge für politische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und der gesamten Europäischen Union einzubringen. Diese Maßnahmen werden auf Projekten zur E-Beteiligung aufbauen, die im Zuge des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) bereits angelaufen sind und z.B. IKT-Werkzeuge für Petitionen zur Unterstützung von Bürgerinitiativen 22 nutzen, oder auf neuen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die innerhalb des Siebten Rahmenprogramms noch einzuleiten sind.
2011 | Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung eines elektronischen Dienstes zur Unterstützung von Bürgerinitiativen zusammen (wie in Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehen). |
2011 | Die Kommission bewertet bestehende Forschungsprojekte und startet neue Projekte im Rahmen des Ziels "IKT-Werkzeuge für die Regierungsführung und Politikmodellierung", das im Arbeitsprogramm 2011-2012 des 7. Rahmenprogramms vorgesehen ist, und sorgt für den weiteren Austausch von Wissen und besten Praktiken. |
2011- 2015 | Mitgliedstaaten, Kommission und andere Vertreter von Institutionen wie den Parlamenten sollten - aufbauend auf Pilot- und Demonstrationsprojekten - Dienste zur Einbindung der Akteure in öffentliche Debatten und Entscheidungsprozesse entwickeln. |
2.2. Binnenmarkt
Die meisten elektronischen öffentlichen Dienste funktionieren entweder gar nicht grenzübergreifend oder machen für den Zugang ein aufwändiges Verfahren erforderlich. Personen aus einem EU-Land können nicht einfach, z.B. mit ihrem nationalen Personalausweis, eine öffentliche Dienstleistung in einem anderen als ihrem Wohnsitzland beantragen. Dies schränkt die Mobilität der Unternehmen und Bürger ganz erheblich ein. Im Interesse des Binnenmarktes sollten die Regierungen "nahtlose" Dienste entwickeln, damit Unternehmer überall in Europa Firmen gründen und betreiben können und Bürger überall in der Europäischen Union studieren, arbeiten, wohnen, sich ärztlich behandeln lassen oder sich zur Ruhe setzen können.
2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen
Unternehmen sollten in der Lage sein, ihre Dienste und Produkte überall in der EU zu erbringen bzw. zu verkaufen, und zwar durch eine einfache elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge und durch eine effektive Bereitstellung von Diensten für die Interaktion der Unternehmen mit den Behörden über einheitliche Ansprechpartner. Auf beiden Gebieten sind in den letzten zwei Jahren zwei wichtige Initiativen ergriffen worden:
- - SPOCS - "Simple Procedures Online for Crossborder Services"23 dient der Beseitigung administrativer Hindernisse, vor denen europäische Unternehmen stehen, wenn sie ihre Dienste im Ausland anbieten wollen, indem es die Einführung der neuen Generation einheitlicher Ansprechpartner und der zugehörigen elektronischen Verfahren unterstützt.
- - PEPPOL - "Pan-European Public eProcurement On-Line"24 dient der Erprobung einer EU-weiten interoperablen Lösung für die elektronische Auftragsvergabe, die es Unternehmern ermöglichen soll, den gesamten öffentlichen Beschaffungszyklus von der Bestellung bis zur Rechnungstellung sowie den Zugriff auf Kataloge komplett online abzuwickeln. Solche Systeme versprechen eine Verringerung der Verwaltungslasten, eine erhöhte Transparenz und große Kosteneinsparungen.
Ausgehend von den Ergebnissen der oben genannten Initiativen sollten folgende Maßnahmen ins Auge gefasst werden: eine grenzübergreifende und interoperable E-Beschaffungsinfrastruktur auf der Grundlage der Ergebnisse des Großpilotprojekts PEPPOL und die Entwicklung einer "zweiten Generation" einheitlicher Ansprechpartner mit Ausweitung des Anwendungsbereichs der Dienstleistungsrichtlinie auf andere Wirtschaftszweige. Dies würde bedeuten, dass ab 2015 die Unternehmen in Europa in der Lage sein werden, in anderen Ländern an öffentliche Verwaltungen genauso einfach Waren zu verkaufen und für sie Dienstleistungen zu erbringen, wie sie es heute schon in ihrem Heimatland tun. Eine Ausweitung des Geschäftsfeldes auf andere Länder und die Unternehmensanmeldung kann dabei aus der Ferne erfolgen, ohne dass der Unternehmer sein eigenes Büro verlassen muss.
2011 | Mitgliedstaaten und Kommission bewerten die Ergebnisse der Projekte PEPPOL und SPOCS und sorgen für eine tragfähige Fortführung. |
2011 | Die Kommission veröffentlicht ein Weißbuch über praktische Schritte zur Verknüpfung der Kapazitäten des elektronischen Auftragswesens innerhalb des Binnenmarkts25. |
2012- 2014 | Die Mitgliedstaaten sollten - gestützt auf die Ergebnisse von PEPPOL und SPOCS - grenzübergreifende Dienste aufbauen. |
2013 | Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass eine "zweite Generation" einheitlicher Ansprechpartner über die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie hinaus als26 vollwertige eGovernment-Zentren funktionieren. |
2.2.2. Persönliche Mobilität
Die Bürger Europas sollten in der Lage sein, sich überall in Europa frei zu bewegen und aufzuhalten27. Auf diesem Gebiet werden Mitgliedstaaten und Kommission zusammenarbeiten, um Dienste zu entwickeln, die einer gesteigerten Mobilität der Personen dienen, die sich in andere europäische Länder begeben, um dort z.B. zu studieren, zu arbeiten, sich ärztlich behandeln zu lassen, zu wohnen oder sich zur Ruhe zu setzen.
Die vorgesehenen Maßnahmen sollten sicherstellen, dass interoperable Dienste entwickelt werden, die es den Bürgern ermöglichen, mit öffentlichen Verwaltungen überall in der EU zu kommunizieren, Transaktionen abzuwickeln sowie elektronische Dokumente und Informationen zu versenden und zu empfangen. Dadurch wird eine sichere grenzübergreifende Zustellung und Speicherung elektronischer Informationen ermöglicht ("eDelivery" - elektronische Zustellung von Dokumenten und Informationen). Die Bürger sollen die Möglichkeit haben, überall in Europa auf persönliche Dokumente wie z.B. Geburtsurkunden zuzugreifen, Rentenansprüche zu stellen und Rentenleistungen zu erhalten, wenn sie sich in einem anderen Land als dem ihrer Berufstätigkeit zur Ruhe setzen, oder sich auf elektronischem Weg an allen europäischen Universitäten einzuschreiben.
2012- 2014 | Die Kommission unterstützt den Austausch bester Praktiken und koordiniert die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Entwicklung und Einrichtung interoperabler elektronischer Zustellungsdienste ("eDelivery"). |
2015 | Die Mitgliedstaaten erbringen grenzübergreifende und interoperable elektronische Zustellungsdienste für die Bürger, so dass diese z. B. überall in der Europäischen Union studieren, arbeiten, wohnen, sich ärztlich behandeln lassen oder sich zur Ruhe setzen können. |
2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste
Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden sich die erfolgreichen Erfahrungen aus den Großpilotprojekten 28, gemeinsam zunutze machen, um einvernehmlich wichtige grenzübergreifende Dienstleistungen zu bestimmen, die sich für eine tragfähige EU-weite Umsetzung eignen. Zur Bewertung dieser Eignung werden die Mitgliedstaaten und die Kommission die organisatorischen, rechtlichen, technischen und semantischen Hindernisse analysieren, die der tatsächlichen Einführung entgegenstehen können.
Die Verfügbarkeit grenzübergreifender Dienstleistungen in der EU wird zunächst dadurch erhöht, dass neue Großpilotprojekte unterstützt werden, die genau bestimmten Bedürfnissen entsprechen (z.B. auf Gebieten wie eJustiz oder eUmwelt) und bei denen vorhandene Infrastrukturen weiterverwendet werden können. Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Mitgliedstaaten den vollständigen EU-weiten Ausbau grenzübergreifender Dienste in Angriff nehmen und mit dem Aufbau neuer Dienste beginnen.
2011 | Die Kommission untersucht gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Nachfrage nach grenzübergreifenden Diensten und ermittelt die organisatorischen, rechtlichen, technischen und semantischen Hindernisse. |
2011 | Die Mitgliedstaaten einigen sich auf eine Reihe grundlegender grenzübergreifender öffentlicher Dienste, die zwischen 2012 und 2015 eingeführt werden, und legen geeignete Lebensereignisse/-phasen fest29. |
2012- 2015 | Die Kommission unterstützt und koordiniert die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Großpilotprojekten und zum Beginn neuer Projekte. |
| Gleichzeitig fördert sie die Koordinierung und Weiterverwendung von Ergebnissen und Lösungen. |
2012- 2015 | Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen an der Einführung grenzübergreifender eUmwelt-Dienste30. |
2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen
Im Mittelpunkt der Maßnahmen zu dieser Priorität stehen der Einsatz der IKT und das Ermöglichen organisatorischer Veränderungen mit dem Ziel, bessere, weniger in die Privatsphäre eingreifende, tragfähigere und schnellere öffentliche Dienste zu erbringen, was durch die Verringerung der Verwaltungslasten, die Verbesserung der organisatorischen Abläufe und die Förderung einer nachhaltigen kohlenstoffarmen Wirtschaft erreicht werden soll.
2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe
Elektronische Behördendienste sind ein Instrument des Wandels, das der Verbesserung der organisatorischen Abläufe in den Verwaltungen und der Begrenzung der Kosten dient. So ist es beispielsweise möglich, in den elektronischen Prozessen des öffentlichen Auftragswesens die Kosten der Rechnungstellung zu senken und gleichzeitig, z.B. durch eine schnellere Verarbeitung, die Effektivität zu steigern. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können so ihre IKT-Kompetenzen verbessern und aus Erfahrungen in anderen Teilen Europas lernen, wie organisatorische Abläufe zu verbessern sind. Dem Internetportal "ePractice.eu" kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu.
Außerdem wird die Kommission mit gutem Beispiel vorangehen und auf ihre eigene Organisationsweise die modernsten Methoden sowie die am besten geeigneten eGovernment-Techniken und -Vorgaben anwenden. Der Aktionsplan eKommission 2010-2015 dient der Straffung der Verwaltungsabläufe, der Erleichterung des Informationsaustauschs und der Vereinfachung der Beziehungen zur Kommission.
2011 | Die Kommission erleichtert den Erfahrungsaustausch, fördert die Weiterverwendung erfolgreicher Lösungen und Anwendungen und prüft neue Konzepte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung organisatorischer Abläufe. |
2011- 2012 | Die Kommission verwandelt das Portal "ePractice.eu" in ein wirksames Instrument für den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen eGovernment-Praktikern aus den Mitgliedstaaten. |
2011- 2015 | Die Kommission setzt einen ehrgeizigen Aktionsplan eKommission 2010-2015 um, der auch eine vollständig elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge, eine Strategie für Informationen des öffentlichen Sektors und eine Transparenzpolitik umfasst31. |
2013 | Die Kommission stellt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Programm für den Personalaustausch zwischen den Verwaltungen verschiedener Mitgliedstaaten auf. |
2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten
Nach Ansicht vieler Bürger und Unternehmen sollten Behörden möglichst unbemerkt im Hintergrund tätig sein. In der Praxis machen aber zahlreiche Verfahren und Erfordernisse die Interaktion mit den Behörden aufwändig und zeitraubend. Deshalb sollte ein wichtiges Ziel darin bestehen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen oder zu beseitigen, wie es auch im Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union 32 vorgesehen ist.
Die geplanten Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten helfen, unnötige Verwaltungslasten zu beseitigen. Erreicht werden kann dies z.B. dadurch, dass öffentliche Verwaltungen die ihnen bereits vorliegenden Informationen über die Bürger intelligent verwenden und Daten jeweils nur einmal registriert werden, wodurch die vom Bürger benötigten Angaben auch nur einmal erfasst werden, sofern die Anforderungen an den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre erfüllt sind.
2011- 2013 | Die Kommission organisiert gemeinsam mit den Mitgliedstaaten den Erfahrungsaustausch über die Einführung des Grundsatzes der einmaligen Registrierung und über elektronische Verfahren und Kommunikationsmittel, die zu vorherrschenden Kanälen für die Erbringung elektronischer Behördendienste geworden sind; ferner wird eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und ein Fahrplan für die weitere Umsetzung aufgestellt. |
2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln
Die Empfehlung der Kommission zur Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten, kohlenstoffarmen Wirtschaft33 gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Spezifische eGovernment-Ziele fehlen darin jedoch und müssen daher aufgestellt und bewertet werden.
Ziel der geplanten und nachfolgend dargelegten Maßnahmen ist die Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der Behörden in den Mitgliedstaaten, beispielsweise durch Einführung der elektronischen Archivierung, Durchführung von Videokonferenzen anstelle von Dienstreisen usw.
2012 | Die Kommission untersucht das Potenzial elektronischer Behördendienste für die Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der Behörden sowie beste Praktiken auf diesem Gebiet. |
2013 | Die Mitgliedstaaten sollten Indikatoren und Bewertungsverfahren entwickeln und vereinbaren, mit denen sich die durch elektronische Behördendienste erreichte Verbesserung der Kohlenstoffbilanz ihrer Behörden messen lässt. |
2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste
Damit die Maßnahmen zum Ausbau elektronischer Behördendienste in Europa verwirklicht werden können, muss zunächst eine Reihe technischer und rechtlicher Voraussetzungen geschaffen werden. Dies umfasst auch die Förderung der grenzübergreifenden Interoperabilität, die es unter anderem ermöglichen würde, Informationen gemeinsam zu nutzen, das Konzept der zentralen Anlaufstelle einzuführen sowie (nationale) Lösungen für die elektronische Identität und Zahlungssysteme europaweit zu nutzen. Gefördert wird Interoperabilität durch offene Spezifikationen und durch Schaffung von Schlüsselvoraussetzungen wie elektronisches Identitätsmanagement sowie auch durch Innovationsförderung in elektronischen Behördendiensten.
2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität
Interoperabilität ist die Fähigkeit von Systemen und Maschinen, Informationen korrekt auszutauschen, zu verarbeiten und auszuwerten. Dies ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern betrifft auch die rechtlichen, organisatorischen und semantischen Aspekte des Umgangs mit Daten. Interoperabilität ist eine wesentliche Voraussetzung für eine offene, flexible Erbringung elektronischer Behördendienste und ermöglicht die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen in Europa. Insbesondere Normen und offene Plattformen bieten große Chancen für eine kostenwirksamere Ressourcenverwendung und Dienstleistungserbringung.
Die ins Auge gefassten Maßnahmen werden zu einer gemeinsamen Strategie für die Herstellung der Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene führen.
2011- 2015 | Die Kommission unternimmt (im Zuge des Programms ISA) Tätigkeiten zur Verwirklichung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) und der Europäischen Interoperabilitätsstrategie (EIS) (beide werden voraussichtlich 2010 angenommen). |
2012 | Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch und fördert die Weiterverwendung und gemeinsame Nutzung von Lösungen zur Umsetzung interoperabler elektronischer Behördendienste. Dazu gehört auch die Einrichtung von Schnittstellen für den Zugang zu authentischen nationalen Datenquellen und deren Nutzung. |
2013 | Die Mitgliedstaaten sollen ihre nationalen Interoperabilitätsrahmen an den EIF34 angeglichen haben |
2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen
Bei vielen online erbrachten Dienstleistungen ist eine Identifizierung und Authentifizierung der natürlichen oder juristischen Person, für die die Dienstleistung erbracht wird, unbedingt notwendig. Technologien für die elektronische Identität (eID) und Authentifizierungsdienste sind für die Sicherheit elektronischer Transaktionen (sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor) unverzichtbar. Die derzeit üblichste Authentifizierungsmethode ist die Verwendung von Passwörtern, es werden aber zunehmend sicherere Lösungen benötigt, die auch die Privatsphäre schützen. Europa braucht eine bessere Verwaltungszusammenarbeit zur Entwicklung und Einführung grenzübergreifender öffentlicher Online-Dienste, zu denen auch die elektronische Identifizierung und die elektronische Authentifizierung gehören. Einige Initiativen sind bereits angelaufen, so z.B. das Großpilotprojekt STORK, das dem Aufbau einer europäischen eID-Interoperabilitätsplattform dient, die es den Bürgern ermöglicht, innerhalb und außerhalb Ihres Heimatlandes elektronische Behördendienste mit ihrem nationalen Personalausweis in Anspruch zu nehmen.
Die geplanten Maßnahmen werden zum Aufbau eines europaweiten Rahmens für die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identitätsnachweise 35 beitragen, die es den Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich überall in Europa elektronisch auszuweisen. Dieser Ansatz sollte auf den Ergebnissen der oben genannten Initiativen aufbauen, insbesondere auf STORK, und sich entsprechend den geltenden Vorschriften für den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre auf authentifizierte Identitäten stützen. Diese Arbeiten werden den bestehenden europäischen Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung 36 sowie die für 2011 anstehende Überprüfung der eSignatur-Richtlinie berücksichtigen und ergänzen.
2011 | Die Kommission legt einen Vorschlag zur Überprüfung der eSignatur-Richtlinie vor, um einen Rechtsrahmen für die grenzübergreifende Anerkennung und Interoperabilität gesicherter elektronischer Authentifizierungssysteme zu schaffen37. |
2012 | Die Kommission legt einen Vorschlag für einen Beschluss des Parlaments und des Rates vor, um EU-weit die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identität und Authentifizierung sicherzustellen, und zwar durch in allen Mitgliedstaaten verfügbare Online-Authentifizierungsdienste (unter Verwendung der am besten geeigneten amtlichen Ausweise, die von öffentlicher oder privater Seite ausgestellt werden)38. |
2012- 2014 | Gestützt auf die Ergebnisse des Projektes STORK und andere einschlägige eID-Projekte sollten die Mitgliedstaaten eID-Lösungen anwenden bzw. einführen. |
2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste
Die neue Generation elektronischer Behördendienste muss auf innovativen technischen Konzepten basieren, von denen sie auch profitieren wird, z.B. auf "Clouds" öffentlicher Dienste und auf dienstorientierten Architekturen (SOA), auf deren Grundlage offene, flexible und kooperative eGovernment-Dienste bei gleichzeitiger Senkung der IKT-Kosten entstehen werden. Zur Förderung eines für die Erbringung elektronischer Behördendienste auf Abruf zur Verfügung stehenden Zugangs zu gemeinsamen Ressourcen und Diensten und dessen Nutzung werden Pilotprojekte durchgeführt werden. Außerdem werden die Verwaltungen angesichts der Erschöpfung der IPv4-Adressen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre IPv6- relevanten Infrastrukturen (Portale, Websites, Anwendungen usw.) und Online-Dienste, die von öffentlichem Interesse sind, aufzurüsten. Diese IPv6-Einführung ist für die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten von Vorteil, wenn es darum geht, innovative, effiziente und leicht zugängliche Anwendungen und Dienste zu fördern39.
Die ins Auge gefassten Maßnahmen dienen der Ermittlung und Verbreitung erprobter und sicherer Lösungen für "Clouds" öffentlicher Dienste, dienstorientierter Architekturen (SOA) und Übergangsstrategien für die Umstellung von IPv4 auf IPv6.
2011 | Die Kommission startet eine Untersuchung und empfiehlt Maßnahmen in Bezug darauf, wie neue Technologien und Paradigmen (wie SOA und Clouds öffentlicher Dienste) im öffentlichen Sektor angewandt werden können. |
2011 | Innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ergreift die Kommission Maßnahmen zur Unterstützung derjenigen Verwaltungen, die Pilotprojekte zur IPv6-Umstellung durchführen und damit Beispiele und neue Impulse für den groß angelegten Übergang zu IPv6 geben. |
2012 | Die Kommission startet Pilotprojekte zur Demonstration, wie öffentliche Verwaltungen elektronische Behördendienste durch Einsatz innovativer Architekturen und Technologien flexibler und effizienter erbringen können. |
3. Governance
Die Mitgliedstaaten sind fest entschlossen, die politischen Prioritäten der Erklärung von Malmö zu verwirklichen. Außerdem forderten sie die Europäische Kommission auf, eine gemeinsame Leitung ("Governance") des Aktionsplans zu organisieren, damit sich die Mitgliedstaaten aktiv an dessen Umsetzung beteiligen können.
Zu diesem Zweck wird die Europäische Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe aus den für die nationalen eGovernment-Strategien verantwortlichen Vertretern der Mitgliedstaaten einsetzen. Diese hochrangige Sachverständigengruppe wird die Hochrangige Gruppe für die Digitale Agenda unterrichten und für die Koordinierung mit dem ISA-Programmausschuss sorgen. Zudem wird sie auch eine weitergehende Zusammenarbeit fördern.
Für die Erörterung des politischen Vorgehens, die Überwachung und Bewertung des Aktionsplans und den Erfahrungsaustausch muss ein einheitlicher Rahmen aufgestellt werden. Die Umsetzung des Aktionsplans wird im Jahr 2013 einer Zwischenbewertung unterzogen. Dabei wird geprüft, in welchem Umfang die Ziele des Aktionsplans erreicht wurden, welche Fortschritte erzielt wurden und welche Schwierigkeiten auftraten. Etwaige Anpassungen der Ziele und Tätigkeiten des Aktionsplans werden dann in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Zwischenbewertung mit der vorgeschlagenen hochrangigen Sachverständigengruppe geprüft werden.
Die Gesamtfortschritte bei der Verwirklichung des Aktionsplans und elektronischer Behördendienste allgemein werden jährlich erfasst, und zwar anhand verschiedener geeigneter Instrumente (Benchmarking, Benchlearning, Selbstbeurteilung usw.) und Methoden (Websuche, Auswertung öffentlicher Daten, nutzerseitige Tests, Befragungen 39 Im Einklang mit KOM (2008) 313 wird die Kommission 2011 in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen auf etwaige notwendige Folgemaßnahmen eingehen. usw.). Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über einschlägige Benchmarking-Initiativen, um die Entwicklung gemeinsamer Erhebungen unter Einbeziehung aller Interessenten zu ermöglichen.
2011 | Die Kommission setzt eine hochrangige Sachverständigengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten ein und schlägt ein geeignetes Mandat vor. |
2012 | Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission und die hochrangige Sachverständigengruppe darüber, wie die politischen Prioritäten der Ministererklärung von Malmö in ihre nationalen eGovernment-Strategien eingegangen sind oder noch eingehen werden. |
2013 | Alle Mitgliedstaaten haben alle politischen Prioritäten der Erklärung von Malmö in ihre nationalen Strategien eingearbeitet. |
2013 | Der eGovernment-Aktionsplan wird bewertet; die Ergebnisse fließen in die Aktualisierung des Aktionsplans ein. |
2015 | Alle Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission und die hochrangige Sachverständigengruppe darüber, wie die politischen Prioritäten der Erklärung von Malmö verwirklicht worden sind. |
- 1. KOM (2010) 245.
- 2. eGovernment-Aktionsplan 2006, KOM (2006) 173 vom 25.4.2006.
- 3. IKT-Förderprogramm innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP ICT-PSP): http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/implementation/ict_psp/index_en.htm .
- 4. http://www.epractice.eu/
- 5. Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90-96.
- 6. http://www.peppol.eu.
- 7. http://www.eid-stork.eu.
- 8. Bericht über die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas, SEK(2010) 627, S. 88. Siehe http://intra.infso.cec.eu.int/C4/docs/main%20page/european_competitiveness_report_2010.pdf .
- 9. Ab 2015 sollen europäische öffentliche Verwaltungen "in ihren Beziehungen zu Bürgern und Unternehmen als offen, flexibel und kooperativ angesehen werden. Sie nutzen eGovernment, um ihre Effizienz und Wirksamkeit zu steigern und Behördendienste kontinuierlich zu verbessern, damit sie den verschiedenen Anforderungen der Nutzer gerecht werden, den Nutzen für die Öffentlichkeit maximieren und somit Europas Entwicklung zu einem führenden wissensbasierten Wirtschaftsraum unterstützen." Siehe http://www.egov2009.se/wp-content/uploads/Ministerial-Declaration-oneGovernment.pdf . Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt und baut auf den vorherigen, alle zwei Jahre veranstalteten Ministerkonferenzen von Brüssel (2001), Como (2003), Manchester(2005) und Lissabon(2007) auf. Siehe http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/library/index_en.htm . Auch die Kandidaten- und EFTA-Länder haben sich hierzu verpflichtet.
- 10. Erklärung von "DigitalEurope", siehe http://www.digitaleurope.org/index.php?id=1068&id_article=390
- 11. Offene Deklaration für europäische öffentliche Dienste 2.0, siehe http://eups20.wordpress.com/theopen-declaration.
- 12. KOM (2010) 2020.
- 13. Solche EU-Rechtsvorschriften sind: die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), die eSignatur-Richtlinie (1999/93/EG), die Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen (2004/17/EG und 2004/18/EG), die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), die Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG), die Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG), die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (2003/4/EG).
- 14. Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 24 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
- 15. Beispielsweise fixmystreet.com.
- 16. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind sich dieses großen Werts seit langem bewusst und haben die Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) verabschiedet.
- 17. Z. B. Data.gov.uk.
- 18. Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90-96.
- 19. Beschluss 2006/291/EG der Kommission vom 7. April 2006 über die Weiterverwendung von Informationen der Kommission.
- 20. Die PSI-Gruppe besteht aus Beamten der Mitgliedstaaten, lokaler oder regionaler Behörden sowie aus Vertretern von Organisationen des Privatsektors, die regelmäßig zusammentreffen, um gute Praktiken auf dem Gebiet der Informationen des öffentlichen Sektors und Initiativen zur Förderung der Weiternutzung auszutauschen und gleichzeitig praktische Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie zu erörtern. haben.
- 21. Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7. RP): http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/research/fp7/index_en.htm .
- 22. Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 24 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
- 23. SPOCS (Einfache Online-Verfahren für grenzübergreifende Dienste) (http://www.eu-spocs.eu).
- 24. PEPPOL (Europaweite Online-Abwicklung des öffentlichen Auftragswesens) (http://www.peppol.eu).
- 25. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 26. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 27. In Anwendung der Richtlinie über das Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten und über die die Freizügigkeit von Personen.
- 28. STORK (Secure identiTy acrOss boRders linKed) ( https://www.eid-stork.eu/ ), epSOS (Smart Open Services for European Patients) ( http://www.epsos.eu ).
- 29. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 30. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 31. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 32. KOM (2007) 23.
- 33. KOM (2009) 111.
- 34. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 35. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 36. KOM (2008) 798.
- 37. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.
- 38. Diese Maßnahme ist in der Digitalen Agenda für Europa festgelegt.