Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Kosten für die im Zuge der Pandemievorsorge und -bekämpfung gegen das Influenzavirus A/H1N1 erworbenen Impfstoffe, die nicht verimpft wurden, zu übernehmen.
Begründung:
Die fachlich zuständigen Bundesoberbehörden (Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut) haben im Sommer 2009 die Ausbreitung der neuen Influenza mit großen Fallzahlen und erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft nicht nur für möglich, sondern als sehr wahrscheinlich eingestuft. Im Herbst 2009 haben die Institute vor einer zweiten Erkrankungswelle mit einer Vielzahl von Fällen gewarnt. Diese Prognosen waren Entscheidungsgrundlagen, insbesondere für den Umfang der Beschaffung des Pandemieimpfstoffs. Nachdem der Bund die fachlichen Vorgaben formuliert hat, muss er dafür auch die Finanzverantwortung tragen.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin hat darüber hinaus den Ländern zugesagt, dass die Pandemie-Impfung ohne Belastung der Länderhaushalte durchgeführt werden kann. Sie hat einen Teil dieser Zusage dadurch umgesetzt, dass sie die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza erlassen hat. Die Krankenkassen tragen aber nur die Kosten für die tatsächlich verimpften Impfdosen. Die Länderhaushalte werden mit den Kosten für den nicht verimpften Impfstoff belastet. Insoweit muss der Bund seine Zusage noch einlösen.
Außerdem stellen Pandemien nationale Herausforderungen dar, die Deutschland als Ganzes betreffen. Folglich sind die Kosten auch gesamtgesellschaftlich zu tragen.