Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 14. November 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 11. November 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: vgl. Drucksache 1116/01 = AE-Nr. 014027 und Drucksache 856/03 (PDF) = AE-Nr. 033738
Begründung
1. Kontext
- Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen
Der Europäische Rat von Lissabon stellte im März 2000 fest, dass Europa aufgrund der Globalisierung und des Paradigmenwechsels zur wissensbasierten Wirtschaft vor neuen Herausforderungen steht. In seinen Schlussfolgerungen betonte er folgende Aspekte: "Jedem Bürger müssen die Fähigkeiten vermittelt werden, die für das Leben und die Arbeit in dieser neuen Informationsgesellschaft erforderlich sind." "Durch einen europäischen Rahmen sollte festgelegt werden, welche neuen Grundfertigkeiten1 durch lebenslanges Lernen zu vermitteln sind: IT-Fertigkeiten, Fremdsprachen, technologische Kultur, Unternehmergeist und soziale Fähigkeiten." Im Jahr 2000 wurde eindeutig anerkannt, dass die Menschen Europas wichtigstes Gut sind, wenn es um Wachstum und Beschäftigung geht, und diese Aussage wurde in regelmäßigen Abständen wiederholt - zuletzt in der neu belebten Lissabonner Strategie und beim Europäischen Rat im März 2005, der verstärkte Investitionen in Bildung, Ausbildung und Fähigkeiten forderte.
Der Europäische Rat von Barcelona (März 2002) forderte ebenfalls weitere Maßnahmen zur "Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen" und zur Förderung der europäischen Dimension in der Bildung. Er verabschiedete das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (ABB2010), mit dem das Mandat erneut bestätigt und ausgeweitet wird. Diese Arbeiten sollten sich darauf konzentrieren, die Grundfertigkeiten zu ermitteln und der Frage nachzugehen, wie diese gemeinsamen mit den traditionellen Fertigkeiten in die Lehrpläne integriert, erworben und ein Leben lang bewahrt werden können. Allen Menschen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Schulabbrecher/innen und erwachsenen Lernenden, sollte eine realistische Möglichkeit zum Erwerb von Grundfertigkeiten geboten werden. Die Validierung von Grundfertigkeiten sollte gefördert werden, um die Weiterbildung und die Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen. Die Mitteilung der Kommission zum lebenslangen Lernen (2001) und die darauf folgende Entschließung des Rates (Juni 2002) betonten erneut die Notwendigkeit, allen Menschen Möglichkeiten für lebenslanges Lernen zu bieten, vor allem für den Erwerb und die Aktualisierung von Grundfertigkeiten.
Mit diesem politischen Auftrag ausgestattet entwickelte die im Jahr 2001 unter dem Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" eingerichtete Arbeitsgruppe zu Grundfertigkeiten einen Rahmen mit Schlüsselkompetenzen2, die eine wissensbasierte Gesellschaft voraussetzt, und gab eine Reihe von Empfehlungen zur Frage ab, wie sichergestellt werden kann, dass alle Bürger/innen diese Schlüsselkompetenzen erwerben können3.
Der Rat und die Kommission sprachen sich in ihrem gemeinsamen Zwischenbericht (2004) zu den Fortschritten beim Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"4 für gemeinsame europäische Bezugspunkte und Grundsätze aus, um die nationale Politik zu unterstützen, Reformen anzuregen und zu ermöglichen, und erklärte den Rahmen für Schlüsselkompetenzen zur Priorität.
Daher präsentiert dieser Vorschlag für eine Empfehlung ein europäisches Referenzinstrument für Schlüsselkompetenzen und erläutert, wie der Zugang zu diesen Kompetenzen mit Hilfe des lebenslangen Lernens für alle Bürger/innen gewährleistet werden kann.
Die Zielsetzungen lauten im Einzelnen:
- 1) Schlüsselkompetenzen ermitteln und definieren, die in einer Wissensgesellschaft notwendig für den sozialen Zusammenhalt, die Beschäftigungsfähigkeit und die persönliche Entfaltung nötig sind.
- 2) Die Arbeit der Mitgliedstaaten unterstützen, damit alle jungen Menschen an Ende ihrer Grund(aus)bildung über für den Eintritt ins Erwachsenenleben ausreichende Schlüsselkompetenzen verfügen, und damit Erwachsene diese Kompetenzen ein Leben lang ausbauen bzw. auf den neuesten Stand bringen können.
- 3) Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Bildungsanbietern, Arbeitgebern und den Lernenden selbst ein Europäisches Instrument mit Referenzniveaus an die Hand geben (die als Anhang beigefügten Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen5), um Bestrebungen für gemeinsam vereinbarte Ziele auf nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen.
- 4) Einen Rahmen für weitere Aktionen auf Gemeinschaftsebene bieten, sowohl im Kontext des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" als auch im Kontext der Bildungs- und Berufsbildungsprogramme der Gemeinschaft.
- Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft
In Übereinstimmung mit internationalen Studien wird "Kompetenz" hier als eine
Kombination aus Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen definiert, die einer bestimmten Situation angemessen sind. "Schlüsselkompetenzen" bezeichnet Kompetenzen, die persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung fördern. Die Entwicklung der Wissensgesellschaft setzt diese Schlüsselkompetenzen im persönlichen, öffentlichen und beruflichen Leben immer stärker voraus. Die Art, wie Menschen auf Informationen und Dienstleistungen zugreifen, ändert sich genauso wie die Struktur und das
Wesen von Gesellschaften. Es geht zunehmend darum, die soziale Kohäsion und das bürgergesellschaftliche Engagement auszubauen. Das setzt voraus, dass die Menschen informiert, interessiert und aktiv sind. Damit ändern sich auch die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen, die jede/r Einzelne braucht.
Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft beeinflusst die Arbeitswelt, bewirkt rasche und häufige Veränderungen, bringt neue Technologien und neue Ansätze für die Unternehmensorganisation mit sich. Die Arbeitskräfte müssen sowohl bestimmte berufsbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten laufend aktualisieren, als auch allgemeine Kompetenzen erwerben, um diese Veränderungen bewältigen zu können. Die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen der Erwerbsbevölkerung sind ein wichtiger Faktor für Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit; sie tragen zur Motivation und Jobzufriedenheit der Arbeitskräfte und zur Qualität der Arbeit bei.
Die Hochrangige Gruppe für die Umsetzung der Lissabonner Strategie stellte im November 2004 unmissverständlich fest: "Derzeit wird jedoch in Europa bei Weitem nicht genug getan, um die Menschen mit den Instrumenten auszustatten, die sie für die Anpassung an einen im Wandel befindlichen Arbeitsmarkt benötigen; dies gilt für Stellen mit hoher und niedriger Qualifikation ...." Man schätzt, dass knapp ein Drittel der europäischen Erwerbsbevölkerung (80 Millionen Menschen) über geringe Qualifikationen verfügt. Weiters legt ein Bericht des Cedefop aus dem Jahr 2004 nahe, dass bis 2010 lediglich 15% der neu geschaffenen Arbeitsplätze für Menschen mit minimaler Schulbildung geeignet sein werden, wohingegen 50% hoch qualifizierte Arbeitskräfte erfordern werden.
Internationale Studien wie die IALS (International Adult Literacy Survey) zeigen, dass in vielen europäischen Ländern ein erheblicher Teil der erwachsenen Bevölkerung nicht über die erforderlichen Lese- und Schreibfähigkeiten verfügt, um die Anforderungen des modernen Alltags- und Arbeitslebens zu bewältigen, und dass frühe Schulabgänger/innen besonders gefährdet sind. Obwohl die Zahl der Analphabeten in Europa relativ niedrig erscheint, ist keine Gesellschaft vor diesem Phänomen gefeit, und es gibt eine Reihe von Minderheiten, für die Analphabetismus ein gravierendes Problem darstellt. Die Daten für das Jahr 2005 zu den vom Rat im Mai 20036 verabschiedeten europäischen Referenzniveaus ("Benchmarks") zeigen, dass seit 2000 weder Fortschritte bei der Reduzierung des Prozentsatzes der 15-Jährigen mit schlechten Leseleistungen noch bei der Steigerung der Abschlussquote für die Sekundarstufe II erzielt worden sind. Auch im Hinblick auf die Erreichung anderer Referenzniveaus sind die Fortschritte zu gering: bei diesem Tempo würde die Quote der frühen Schulabgänger/innen bis 2010 auf 14% sinken, während das Referenzniveau bei 10% liegt. Der Anteil der Erwachsenen in Bildung und Ausbildung steigt lediglich um 0,1-0,2 Prozentpunkte pro Jahr, sodass das Referenzniveau von 12,5% bis 2010 verfehlt wird. Die Daten zeigen auch, dass Menschen mit niedriger Qualifikation seltener an Weiterbildung teilnehmen, was die Unterstützung gerade jener Menschen schwierig macht, die Unterstützung am meisten brauchen.
- Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen
Auf europäischer Ebene werden Projekte, die sich mit der Problematik unzureichender Grundfertigkeiten befassen, über Gemeinschaftsprogramme wie Leonardo da Vinci und die Aktion Grundtvig (Sokrates Programm) unterstützt.
Seit der Verabschiedung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" haben sich mehrere Arbeitsgruppen auf bestimmte Fachbereiche, wie IKT, oder breiter gefasste Themen konzentriert (z.B. soziale Integration und aktive Bürgerschaft). Die Arbeit zu Schlüsselkompetenzen führt alle wesentlichen Kompetenzen in einem einzigen Rahmen zusammen und liefert einen Kontext. Dazu gehören auch die Erhebung und Verbreitung praxiserprobter Strategien, u. a. zur Entwicklung transversaler Kompetenzen im Rahmen der Pflichtschulbildung, zum Zugang zu Schlüsselkompetenzen für benachteiligte Lernende und zur Ausarbeitung eines in sich schlüssigen Angebotes für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen für Erwachsene.
Die Arbeit zu Schlüsselkompetenzen ist eng mit anderen Entwicklungen zur Verbesserung der europäischen Bildungs- und Berufsbildungssysteme verbunden, wie den laufenden Arbeiten zum Europäischen Qualifikationsrahmen, und mit Initiativen, die die Transparenz und die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen stärken sollen (z.B. Grundsätze für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens, Leistungspunktesysteme). Die Arbeit an gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrkräften gehört ebenfalls dazu, da sie sich mit der Thematik der geänderten Rolle der Schule bei der Entwicklung der Kompetenzen junger Menschen auseinandersetzt.
Die Mitgliedstaaten arbeiten intensiv an der Reform der Lehrpläne für die Grund(aus)bildung - ein Zeichen für die Schwerpunktverschiebung von der Wissensvermittlung zur Entwicklung übertragbarer Kompetenzen, um die jungen Menschen auf das Erwachsenenleben und weitere Lernprozesse vorzubereiten. Das setzt auf Seiten der Lehrkräfte neue Kompetenzen und neue Ansätze in der Lernorganisation voraus. Daher wird die Frage diskutiert, welche Kompetenzen jeder junge Mensch entwickeln sollte und wie Schulen am besten unterstützt werden könnten, z.B. durch größere Selbtständigkeit und stärkere Evaluierung. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben die sozialen Aspekte des Lernens: Bildungsbenachteiligungen entstehen häufig aus einer Kombination von persönlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren und müssen in Zusammenarbeit mit anderen Sektoren bekämpft werden. Schulen suchen Wege, um Familien und lokale Gemeinschaften dazu zu bringen, nicht nur junge Menschen beim Lernen zu unterstützen, sondern auch das lebenslange Lernen in der gesamten Gemeinschaft zu fördern.
Viele Länder haben - häufig mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen - für Erwachsene Programme für den Erwerb von Grundfertigkeiten, wie z.B. für Lesen, Schreiben, Rechnen und IKT, gestartet. Trotzdem können in zahlreichen Ländern nach wie vor nicht alle Bürger/innen Grundfertigkeiten erwerben und die bereits erworbenen auf den neuesten Stand bringen. Obwohl viele Länder die Notwendigkeit sehen, erwachsenen Lernenden mehr Kompetenzen zu vermitteln, gibt es keinen Konsens darüber, welche das wären, und das entsprechende Angebot ist alles andere als einheitlich.
Die Beispiele praxiserprobter Strategien aus den Mitgliedstaaten zeigen, dass sich das Angebot für Erwachsene auf klar definierte nationale, regionale und/oder lokale Prioritäten konzentrieren sollte. Es sollte zu Infrastrukturen führen, die den unterschiedlichen
Bedürfnissen der Erwachsenen Rechnung tragen, mit qualifizierten Lehrkräften/Ausbildnern und Maßnahmen, die durch Anreiz, Beratung und Betreuung den Zugang gewährleisten. Der persönlichen Ausgangssituation der Lernenden sollte Rechnung getragen werden: Ihr Vorwissen, ihre Lernbedürfnisse und Zielvorstellungen sollten ebenso berücksichtigt werden wie größere Themen, die die Verbindung zur Sozial- und Beschäftigungspolitik herstellen und das Engagement aller Beteiligten voraussetzen.
Trotz zahlreicher bewährter Beispiele aus der Praxis ist das Angebot für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen nur selten auf die unterschiedlichen Lernbedürfnisse verschiedener Altersstufen abgestimmt. Vor diesem Hintergrund besteht der beträchtliche Mehrwert des Vorschlags darin, dass er ein Referenzinstrument bietet, mit dem die als allgemein notwendig erachteten Schlüsselkompetenzen festgestellt und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützt werden, das Angebot für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen nahtlos in ihre Strategien und Infrastrukturen für lebenslanges Lernen zu integrieren.
- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
Der Vorschlag trägt zur Erreichung der Lissabonner Ziele im Bereich Wachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt bei:
- - In den integrierten Leitlinien für die beschäftigungspolitischen Maßnahmen7 der Mitgliedstaaten wird der Stellenwert von Kompetenzen für die Beschäftigung (vor allem für benachteiligte Gruppen) und die Anpassung an Veränderungen anerkannt. Bei der Umsetzung der integrierten Leitlinien sollte dieser Aspekt ein wichtiges Element der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten sein.
- - Die Sozialpolitik betont, welche Rolle Bildung und Berufsbildung als Weg aus der Armut und/oder als Schlüsselfaktor für den sozialen Zusammenhalt spielen.
- - Im Europäischen Pakt für die Jugend8 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Wissen und Kenntnisse den Anforderungen einer wissensbasierten Wirtschaft entsprechen. Zu diesem Zweck wird die Entwicklung einer Reihe gemeinsamer Kernkompetenzen unterstützt.
- - Im Aktionsplan: Europäische Agenda für unternehmerische Initiative9 wird die zentrale Rolle der (Aus)bildung anerkannt; unternehmerische Initiative gilt als Schlüsselkompetenz.
- - Das Dokument "Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen" umfasst Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen, die bewirken, dass Menschen sich im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und des bürgerschaftlichen Engagements stärker einbringen.
Mitgliedstaaten.
2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
Dieser Vorschlag stützt sich auf den "Europäischen Rahmen für Schlüsselkompetenzen", erstellt von einer Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten der Mitgliedstaaten, EFTA/EWR-Länder, Beitrittsländer (ab Jänner 2003) und europäischer Vereinigungen. In der Gruppe vertreten waren Entscheidungsträger/innen, Praktiker/innen und wissenschaftliche Forscher/innen, die als Stakeholder sowohl den Bereich der Pflichtschul- als auch der Erwachsenenbildung sowie die europäische Ebene abdeckten.
Dieser europäische Rahmen war Diskussionsgegenstand zahlreicher von Stakeholdern oder internationalen Organisationen abgehaltenen Konferenzen und Seminaren. Bei ihrem informellen Treffen in Rotterdam im Juli 2004 diskutierten die Bildungsminister/innen die "europäische Dimension" von Schlüsselkompetenzen und forderten die Kommission auf, ihre Arbeit an dieser Initiative fortzusetzen.
Im Frühjahr 2005 wurde eine fünfköpfige Fokusgruppe (Expertinnen und Experten von Universitäten und staatlichen Gremien für Schulentwicklung) eingesetzt, um den Rahmen - gestützt auf ihr Fachwissen und das Feedback, das sie bei Konferenzen und aus anderen Quellen erhalten haben - weiter zu verfeinern und die Einführung des Rahmens zu diskutieren.Der Beratende Ausschuss für Berufsbildung wurde im September/Oktober 2005 konsultiert.
- Heranziehung von Fachwissen
Ein Beratungsunternehmen wurde damit beauftragt, einen Überblick über relevante internationale Arbeiten zu erstellen. Spezielle Themen, wie die europäische Dimension des Rahmens, das Angebot für benachteiligte Lernende und die unternehmerische Initiative wurden in kleineren Gruppen aufbereitet und von der größeren Arbeitsgruppe gebilligt10.
Die Konsultation und die eingebundenen Expertinnen und Experten bestätigten die Notwendigkeit einer Initiative auf europäischer Ebene und verwiesen darauf, dass das vorgeschlagene Konzept dem aktuellen Trend entsprach und positiv aufgenommen werden würde.
- Folgenabschätzung
Dieser Vorschlag unterstützt die Weiterentwicklung der nationalen Strategien zum lebenslangen Lernen sowie der Bildungs- und Ausbildungssysteme der Mitgliedstaaten. Er fördert die Lehrplanreform sowie die Diskussion darüber und forciert die Schaffung eines einheitlichen Erwachsenenaus- und -weiterbildungsangebotes. Dies wiederum wirkt sich positive auf das persönliche, soziale und berufliche Leben der Menschen und - auf einer übergeordneten Ebene - auf die Erreichung der Lissabonner Ziele für sozialen Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum aus. Benachteiligte Gruppen, die gegenwärtig häufig keine Schlüsselkompetenzen erwerben, sollten die Wirkung am stärksten spüren.
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung des Vorschlags
Die vorgeschlagene Empfehlung definiert die Schlüsselkompetenzen, die alle Bürger/innen in wissensbasierten Wirtschaftssystemen und Gesellschaften brauchen. Sie hält fest, dass die Umsetzung betreffender Entscheidungen am besten auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene getroffen werden können. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Menschen bis zum Ende ihrer Grund(aus)bildung Schlüsselkompetenzen erwerben, und ermutigt sie, im Lichte der europäischen Referenzniveaus an der Beseitigung von Bildungsbenachteiligungen zu arbeiten. Was Erwachsene anlangt, fordert die Empfehlung, gemeinsam mit allen relevanten Partnern eine umfassende Infrastruktur aufzubauen.
Mit dem Vorschlag wird die Kommission aufgefordert, Reformen auf nationaler Ebene durch folgende Maßnahmen zu unterstützen:
- - Peer-Lernen, Austausch bewährter Verfahren und Berichterstattung über die Fortschritte im Rahmen der alle zwei Jahre vorzulegenden Berichte;
- - Unterstützung relevanter Projekte über die gemeinschaftlichen Bildungs- und Berufsbildungsprogramme;
- - Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Schlüsselkompetenzen und deren Einbindung in die Beschäftigungs- und Sozialpolitik;
- - Förderung von Partnerschaften mit Sozialpartnern und anderen relevanten Organisationen.
- Rechtsgrundlage
Gemäß Artikel 149 EG-Vertrag trägt die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt. Die vorgeschlagene Empfehlung soll die Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung eines Referenzinstruments für Schlüsselkompetenzen beim Ausbau ihrer Systeme für die Grund(aus)bildung und ihres Aus- und Weiterbildungsangebot für Erwachsene unterstützen und sie auffordern, ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" fortzusetzen. Gemäß Absatz 2 des Artikels zielt die vorgeschlagene Empfehlung darauf ab, den Informations- und Erfahrungsaustausch über gemeinsame Probleme im Bereich des Angebotes für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen durch lebenslanges Lernen auszubauen.
Artikel 150 EG-Vertrag legt fest, dass die Tätigkeit der Gemeinschaft Massnahmen (jene) der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt und vor allem darauf abzielt (Absatz 2 des Artikels), die berufliche Erstausbildung zu verbessern, die berufliche Eingliederung und Wiedereingliederung zu erleichtern sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch über gemeinsame Probleme auszubauen. Die vorgeschlagene Empfehlung verfolgt das Ziel, all diese Aspekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern, da sie ein Referenzinstrument für Schlüsselkompetenzen liefert, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme anzupassen, um den Veränderungen am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft insgesamt Rechnung zu tragen.
- Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip
Die vorgeschlagene Empfehlung trägt in zweierlei Hinsicht zur Qualität von Bildung und Berufsbildung bei: Sie erleichtert die Arbeit, zu der sich die Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" und durch die Annahme der Europäischen Referenzniveaus bei der Ratstagung im Mai 2003 verpflichtet haben. Die Empfehlung fordert dazu auf, nationale Reformen durchzuführen und von praxiserprobten Beispielen anderer Länder zu lernen, um die Mitgliedstaaten bei der Schaffung eines umfassenden und kohärenten Angebots für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen als Teil ihrer Politik des lebenslangen Lernens zu unterstützen. Der Vorschlag wahrt also das Subsidiaritätsprinzip. Die Empfehlung richtet einen Europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen ein, die alle Bürger/innen erwerben sollten, und bewirkt politisches Engagement (bzw. verstärkt es) für Reformen, die nicht allein durch z.B. die Bildungs- und Ausbildungsprogramme der Gemeinschaft erzielt werden können. Sie überlässt die Umsetzung jedoch zur Gänze den Mitgliedstaaten und entspricht daher dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt.
Vorschlag für eine
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
insbesondere auf Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4,
auf Vorschlag der Kommission11, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses 12,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen13,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag14,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Europäische Rat von Lissabon kam im Jahr 2000 zu dem Schluss, dass als zentrales Element der Reaktion Europas auf Globalisierung und den Übergang zu wissensbasierten Volkswirtschaften die neuen Grundfertigkeiten in einem europäischen Rahmen festgelegt werden sollten, und betonte nachdrücklich, dass die Menschen Europas wichtigstes Gut sind. Diese Schlussfolgerungen wurden seither regelmäßig bekräftigt, so vom Europäischen Rat im März 2003 und im März 2005 sowie in der neu belebten Lissabon-Strategie, die 2005 angenommen wurde.
(2) Der Europäische Rat bekräftigte auf seinen Tagungen in Stockholm 2001 und in Barcelona 2002 die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und beschloss ein Arbeitsprogramm (das Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"), um diese Ziele bis 2010 zu erreichen. Diese Ziele umfassen die Entwicklung von Kompetenzen für die wissensbasierte Gesellschaft und konkret die Förderung des Sprachenlernens, die Entwicklung der unternehmerischen Initiative und die allgemein notwendige Erweiterung der europäischen Dimension in der Bildung.
(3) In der Mitteilung der Kommission über lebenslanges Lernen15 und der nachfolgenden Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen16 wurden die "neuen Grundfertigkeiten" als Priorität bezeichnet und unterstrichen, dass lebenslanges Lernen die Zeitspanne vom Vorschul- bis ins Rentenalter umfassen muss. Im Pakt für die Jugend, der den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel im März 2005 beigefügt ist, wurde betont, dass ein gemeinsamer Grundstock an Fähigkeiten ausgearbeitet werden sollte.
(4) Hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft im Beschäftigungsbereich unterstrich der Europäische Rat im März 2003 und im Dezember 2003 die Notwendigkeit, Maßnahmen für lebenslanges Lernen mit besonderer Berücksichtigung aktiver und präventiver Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbstätige zu entwickeln. Dieser Vorschlag geht auf den Bericht der Taskforce Beschäftigung zurück, in dem herausgestellt wurde, dass die Menschen in der Lage sein müssen, sich an den Wandel anzupassen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen und dass lebenslanges Lernen hierbei eine Schlüsselrolle spielt.
(5) In dem im November 2004 angenommenen Bericht des Rates über die umfassende Rolle der Bildung wurde betont, dass Bildung zur Erhaltung und Erneuerung des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds eines Gemeinwesens beiträgt und in einer Zeit von besonderer Bedeutung ist, da alle Mitgliedstaaten mit der Frage konfrontiert sind, wie mit der zunehmenden sozialen und kulturellen Verschiedenheit ihrer Bürger umzugehen ist. Darüber hinaus spielt die Bildung bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts insofern eine wichtige Rolle, als sie die Menschen dazu befähigt, ins Erwerbsleben einzutreten bzw. erwerbstätig zu bleiben.
(6) Im Mai 2003 legte der Rat fünf europäische Referenzniveaus (Benchmarks) fest und zeigte damit seine Entschlossenheit, eine messbare Verbesserung der durchschnittlichen Leistungen der europäischen Länder zu erzielen. Die Referenzniveaus für Lesekompetenz, frühzeitiger Schulabgang, Abschluss der Sekundarstufe II und Teilnahme an der Erwachsenenbildung stehen in engem Zusammenhang mit der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen.
(7) Der von der Kommission 2005 angenommene Bericht "Lissabonner Ziele: Fortschritte im Bereich allgemeine und berufliche Bildung"17 zeigte, dass die Zahl der 15-Jährigen mit Leseschwächen nicht verringert und die Abschlussrate für die Sekundarstufe II nicht erhöht werden konnten. Bei den frühzeitigen Schulabgängern wurden zwar einige Fortschritte erzielt, mit dem derzeitigen Tempo können jedoch die vom Rat im Mai 2003 festgelegten europäischen Referenzniveaus bis 2010 nicht erreicht werden. Die Bildungsbeteiligung von Erwachsenen wächst nicht rasch genug, um den Referenzwert für 2010 zu erreichen, und die verfügbaren Daten zeigen, dass gering qualifizierte Personen tendenziell weniger an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
(8) Der Aktionsrahmen zur Förderung des lebenslangen Erwerbs von Kompetenzen und Qualifikationen, der im März 2002 von den Sozialpartnern angenommen wurde, unterstreicht, dass die Unternehmen ihre Strukturen immer schneller anpassen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Teamwork, flachere Hierarchien, Dezentralisierung und größerer Bedarf an Multi-Tasking tragen zum Wachstum lernender Organisationen bei. In diesem Zusammenhang stellt die Fähigkeit von Organisationen, Kompetenzen festzustellen, zu mobilisieren, anzuerkennen und ihre Entwicklung bei allen Arbeitnehmern zu fördern, die Grundlage für neue Wettbewerbsstrategien dar.
(9) Die Maastricht-Studie über berufliche Aus- und Weiterbildung zeigt eine beträchtliche Lücke zwischen dem für neue Arbeitsplätze erforderlichen Bildungsniveau und dem Bildungsniveau der europäischen Arbeitnehmer auf. Mehr als ein Drittel der europäischen Arbeitnehmer (80 Mio. Menschen) verfügt über geringe Qualifikationen - Schätzungen zufolge wird jedoch bis zum Jahr 2010 annähernd die Hälfte aller neuen Arbeitsplätze einen Hochschulabschluss erfordern, knapp unter 40 % den Abschluss der Sekundarstufe II, und nur ungefähr 15 % werden für Menschen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen geeignet sein.
(10) Die Notwendigkeit, junge Menschen mit den erforderlichen Schlüsselkompetenzen auszustatten und ihr Bildungsniveau zu verbessern, sind Bestandteil der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008, die im Juni 2005 vom Europäischen Rat gebilligt wurden. In den Beschäftigungsleitlinien wird insbesondere dazu aufgerufen, die Bildungs- und Berufsbildungssysteme an die neuen Wettbewerbserfordernisse anzupassen, indem die beruflichen Erfordernisse und Schlüsselkompetenzen in den Reformprogrammen der Mitgliedstaaten besser definiert werden.
(11) Der Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe für die Umsetzung der Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2004 gelangte zu der Feststellung, dass derzeit in Europa bei weitem nicht genug getan wird, um die Menschen mit den Instrumenten auszustatten, die sie für die Anpassung an einen im Wandel befindlichen Arbeitsmarkt benötigen. Dies gelte für Arbeitsplätze sowohl mit hohen als auch mit niedrigen Qualifikationsanforderungen und sowohl für den Verarbeitungs- als auch den Dienstleistungssektor.
(12) Im 2004 angenommenen gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission über allgemeine und berufliche Bildung 2010 wird die Notwendigkeit unterstrichen, alle Bürgerinnen und Bürger mit den Kompetenzen auszustatten, die sie im Rahmen der Strategien der Mitgliedstaaten für lebenslanges Lernen benötigen. Um Reformen zu fördern und zu vereinfachen, schlägt der Bericht die Entwicklung gemeinsamer europäischer Grundsätze und Referenzpunkte vor und räumt dem Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen Priorität ein.
(13) Diese Empfehlung zielt darauf ab, zur Entwicklung einer hochwertigen Bildung beizutragen, indem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, damit deren Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für das weitere Lernen und das Erwachsenenleben rüsten und es Erwachsenen ermöglichen, ihre Schlüsselkompetenzen im Rahmen eines kohärenten und umfassenden lebenslangen Lernangebots weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die Empfehlung liefert einen europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen, der sich an Entscheidungsträger, Bildungs- und Ausbildungsträger, Arbeitgeber und die Lernenden selbst richtet, um nationale Reformen und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu erleichtern und die vereinbarten europäischen Referenzniveaus zu erreichen. Sie unterstützt darüber hinaus andere Politikbereiche wie die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik sowie andere junge Menschen betreffende Politikbereiche.
(14) Diese Empfehlung entspricht dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 EG-Vertrag, da sie darauf abzielt, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch einen gemeinsamen Referenzrahmen zu unterstützen und zu ergänzen, der nationale Reformen und die weitere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fördert und erleichtert. Diese Empfehlung entspricht dem in diesem Artikel genannten Prinzip der Verhältnismäßigkeit, da sie die Umsetzung der Empfehlung den Mitgliedstaaten überlässt und die Empfehlung damit nicht über das für die Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinausgeht.
EMPFEHLEN den Mitgliedstaaten:
- 1. sicherzustellen, dass die Bildungs- und Berufsbildungssysteme allen jungen Menschen die Möglichkeit bieten, angemessene Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, die sie für ihr Erwachsenenleben rüsten und eine Grundlage für weiteres Lernen und für das Berufsleben darstellen;
- 2. sicherzustellen, dass angemessene Vorkehrungen für diejenigen jungen Menschen getroffen werden, die aufgrund von persönlichen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Gründen unter Bildungsbenachteiligungen leiden und daher besondere Unterstützung benötigen, um ihr Bildungspotential auszuschöpfen;
- 3. sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen während ihres gesamten Lebens weiterentwickeln und aktualisieren können, und dass den auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als vorrangig ermittelten Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
- 4. sicherzustellen, dass angemessene Infrastrukturen für die Weiterbildung von Erwachsenen, einschließlich Lehrkräften und Ausbildern, geschaffen werden, und Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs und zur Unterstützung der Lernenden durchgeführt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen berücksichtigen;
- 5. die Kohärenz der Erwachsenenbildung und der Ausbildungsmaßnahmen für den Einzelnen durch eine enge Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und sonstigen, junge Menschen betreffenden Politikbereichen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sonstigen Akteuren sicherzustellen;
- 6. die "Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen" im Anhang als Bezugsdokument bei der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen an alle als Teil ihrer lebenslangen Lernstrategien zu verwenden.
NEHMEN die Absicht der Kommission zur Kenntnis:
- 1. die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Entwicklung ihrer Bildungs- und Berufsbildungssysteme und die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, auch durch die Verwendung der "Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen" als Bezugsdokument für das Peer-Lernen und den Austausch vorbildlicher Verfahren, und im Rahmen der zweijährigen Fortschrittsberichte über das Arbeitsprogramm Allgemeine und berufliche Bildung 2010 die Entwicklungen zu verfolgen und über Fortschritte zu berichten;
- 2. die "Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen" als Bezugsdokument für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Bildungs- und Berufsbildungsprogramme zu verwenden und sicherzustellen, dass diese den Erwerb der Schlüsselkompetenzen fördern;
- 3. die breite Verwendung der "Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen" in benachbarten gemeinschaftlichen Politikbereichen zu fördern, insbesondere bei der Umsetzung der Beschäftigungs-, Jugend- und Sozialpolitik, und die Beziehungen zu den Sozialpartnern und anderen in diesem Bereich tätigen Organisationen auszubauen;
- 4. die Wirkung der "Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen" innerhalb des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 zu überprüfen und vier Jahre nach der Annahme dieser Empfehlung dem Europäischen Parlament und dem Rat über die gesammelten Erfahrungen und Auswirkungen auf die Zukunft zu berichten.
Geschehen zu Brüssel am |
Im Namen des Europäischen Parlaments | Der Präsident |
Im Namen des Rates | Der Präsident |
Anhang
Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen
Einleitung
Dieser Referenzrahmen umfasst acht Schlüsselkompetenzen:
- 1. Muttersprachliche Kompetenz
- 2. Fremdsprachliche Kompetenz
- 3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlichtechnische Kompetenz
- 4. Computerkompetenz
- 5. Lernkompetenz
- 6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
- 7. Unternehmerische Kompetenz
- 8. Kulturelle Kompetenz.
Kompetenzen sind hier definiert als eine Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen. Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung benötigen. Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten junge Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so weit entwickelt haben, dass sie für ihr Erwachsenenleben gerüstet sind, und die Schlüsselkompetenzen sollten im Rahmen des lebenslangen Lernens weiterentwickelt, aufrechterhalten und aktualisiert werden.
Viele der Kompetenzen überschneiden sich bzw. greifen ineinander: wichtige Aspekte in einem Bereich unterstützen die Kompetenzen in einem anderen Bereich. Kompetenzen in den wichtigsten Grundfertigkeiten - Sprache, Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT - sind eine wichtige Grundlage für das Lernen, und die Lernkompetenz fördert alle Lernaktivitäten. Eine Reihe von Begriffen taucht immer wieder im Referenzrahmen auf: kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen spielen für alle acht Schlüsselkompetenzen eine Rolle.
Schlüsselkompetenzen
1. Muttersprachliche Kompetenz18
Definition: Muttersprachliche Kompetenz ist die Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und Tatsachen sowohl mündlich als auch schriftlich (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) ausdrücken und interpretieren zu können und sprachlich angemessen in allen gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten - Bildung, Berufsbildung, Arbeit, Zuhause und Freizeit - darauf zu reagieren.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Muttersprachliche Kompetenz erfordert, dass eine Person über grundlegende Kenntnisse in Wortschatz, Grammatik und den Funktionen der Sprache verfügt. Sie umfasst ein Bewusstsein für die wichtigsten Arten der verbalen Interaktion, eine Reihe literarischer und nichtliterarischer Texte, die wichtigsten Merkmale verschiedener Sprachstile und -register sowie die Variierbarkeit von Sprache und Kommunikation in unterschiedlichen Kontexten.
Der Einzelne sollte die Fähigkeit besitzen, mündlich und schriftlich eine Vielzahl von Kommunikationssituationen zu bewältigen, sein Kommunikationsverhalten zu beobachten und an die Erfordernisse der jeweiligen Situation anzupassen. Die Kompetenz umfasst auch die Fähigkeit, verschiedene Arten von Texten zu erstellen und zu verstehen, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten, Hilfsmittel zu benutzen und die eigenen Argumente kontextabhängig auf überzeugende Weise zu formulieren und auszudrücken.
Eine positive Einstellung zur muttersprachlichen Kompetenz setzt Bereitschaft zum kritischen und konstruktiven Dialog, Verständnis für die Ästhetik der Sprache und das Streben danach sowie Interesse an der Interaktion mit anderen voraus.
2. Fremdsprachliche Kompetenz
Definition: Die fremdsprachliche Kompetenz erfordert im Großen und Ganzen dieselben Fähigkeiten wie die muttersprachliche Kompetenz: Sie basiert auf der Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und Tatsachen sowohl mündlich als auch schriftlich (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) in einer angemessenen Zahl gesellschaftlicher Kontexte - Bildung, Berufsbildung, Arbeit, Zuhause und Freizeit - entsprechend den eigenen Wünschen oder Bedürfnissen ausdrücken und interpretieren zu können. Fremdsprachliche Kompetenz erfordert außerdem Fähigkeiten wie Vermittlungsfähigkeit und interkulturelles Verstehen. Der Grad der Beherrschung einer Fremdsprache variiert innerhalb dieser vier Dimensionen, der Fremdsprachen und des Hintergrundes, des Kontexts sowie innerhalb der Bedürfnisse/ Interessen.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Kompetenz in zusätzlichen oder fremden Sprachen erfordert Wortschatz- und funktionale Grammatikkenntnisse sowie Kenntnis der wichtigsten Arten der verbalen Interaktion und der Sprachregister. Wichtig ist auch die Kenntnis gesellschaftlicher Konventionen sowie kultureller Aspekte und der Variierbarkeit von Sprache.
Zu den wichtigen Fähigkeiten zählt die Fähigkeit, mündliche Mitteilungen zu verstehen, eine Unterhaltung zu beginnen, aufrecht zu erhalten und zu beenden sowie Texte lesen und verstehen zu können, die den jeweiligen Bedürfnissen entsprechen. Der Einzelne sollte auch in der Lage sein, Hilfsmittel angemessen zu benutzen und Sprachen auch informell im Rahmen des lebenslangen Lernens zu erlernen.
Eine positive Einstellung beinhaltet die Anerkennung kultureller Unterschiede und kultureller Vielfalt sowie Neugier und Interesse an Sprachen und interkultureller Kommunikation.
3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz
Definition:
- A. Mathematische Kompetenz ist die Fähigkeit, Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division und Bruchrechnen sowohl im Kopf als auch bei schriftlichen Berechnungen anzuwenden, um Probleme in Alltagssituationen zu lösen. Der Schwerpunkt liegt sowohl auf Verfahren und Aktivität als auch auf Wissen. Mathematische Kompetenz beinhaltet - in unterschiedlichem Maße - die Fähigkeit und Bereitschaft, mathematische Denkarten (logisches und räumliches Denken) und Darstellungen (Formeln, Modelle, Konstruktionen, Kurven/Tabellen) zu benutzen.
- B. Naturwissenschaftliche Kompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, die natürliche Welt anhand des vorhandenen Wissens und bestimmter Methoden zu erklären, um Fragen zu stellen und evidenzbasierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Technische Kompetenz ist die Anwendung dieses Wissens und dieser Methoden, um Antworten auf festgestellte menschliche Wünsche oder Bedürfnisse zu finden. Beide Kompetenzbereiche erfordern das Verstehen von durch menschliche Tätigkeiten ausgelösten Veränderungen und Verantwortungsbewusstsein als Bürger.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
- A. Mathematische Kompetenz erfordert fundierte Kenntnisse der Zahlen, Maßeinheiten und Strukturen, der Grundrechenarten und grundlegender mathematischer Darstellungen, das Verstehen mathematischer Begriffe und Konzepte sowie der Fragen, auf die die Mathematik Antworten liefern kann.
Der Einzelne sollte über die Fähigkeit verfügen, grundlegende mathematische Grundsätze und Prozesse in Alltagssituationen zu Hause und bei der Arbeit anzuwenden und Argumentationsketten verstehen und bewerten zu können. Er sollte in der Lage sein, mathematisch zu denken, mathematische Beweise zu verstehen und mathematisch zu kommunizieren sowie geeignete Hilfsmittel zu verwenden.
Eine positive Einstellung zur Mathematik basiert auf der Achtung der Wahrheit und der Bereitschaft, nach Gründen zu suchen und deren Gültigkeit zu überprüfen.
- B. Zu den wichtigen Kenntnissen in den Bereichen Wissenschaft und Technik gehören die Grundprinzipien der natürlichen Welt, grundlegende wissenschaftliche Konzepte, Grundsätze und Methoden, Technik und technische Produkte und Verfahren. Der Einzelne sollte die Fortschritte, Beschränkbarkeit und Risiken wissenschaftlicher Theorien, Anwendungen und Techniken in der Gesellschaft im Allgemeinen (in Bezug auf Entscheidungsfindung, Werte, moralische Fragen, Kultur usw.) verstehen, auch auf speziellen Wissenschaftsgebieten wie Medizin, ebenso wie die Wirkung von Wissenschaft und Technik auf die natürliche Welt.
Zu den Fähigkeiten zählt die Fähigkeit, technische Werkzeuge und Maschinen sowie wissenschaftliche Daten zu benutzen und zu bedienen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder zu einer evidenzbasierten Entscheidung oder Schlussfolgerung zu gelangen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, die wichtigsten Merkmale einer wissenschaftlichen Untersuchung zu erkennen und die Schlussfolgerungen sowie die zugehörige Argumentation darzulegen.
Kompetenz setzt eine Einstellung voraus, die von kritischer Anerkennung und Neugier geprägt ist, sowie ein Interesse an ethischen Fragen und Respekt vor Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekten - insbesondere, was den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und seine Auswirkungen auf die eigene Person, die Familie, die Gemeinschaft und globale Fragen angeht.
4. Computerkompetenz
Definition: Computerkompetenz umfasst die sichere und kritische Anwendung der Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG) für Arbeit, Freizeit und Kommunikation. Sie wird unterstützt durch Grundkenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Benutzung von Computern, um Informationen abzufragen, zu bewerten, zu speichern, zu produzieren, zu präsentieren und auszutauschen, über Internet zu kommunizieren und an Kooperationsnetzen teilzunehmen.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der Technologien für die Informationsgesellschaft im Alltag: im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz. Hierzu zählen die wichtigsten Computeranwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Informationsspeicherung und -management sowie das Verständnis der Chancen, die Internet und Kommunikation über elektronische Medien (E-Mail, Netzanwendungen) für Freizeit, Informationsaustausch und Kooperationsnetze, Lernen und Forschung bieten. Der Einzelne sollte auch verstehen, wie die TIG Kreativität und Innovation fördern können, und sich der Problematik in Bezug auf Gültigkeit und Verlässlichkeit der verfügbaren Informationen sowie der ethischen Grundsätze für die interaktive Anwendung der TIG bewusst sein.
Die Fähigkeiten umfassen die Fähigkeit, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten und diese kritisch und systematisch zu verwenden, ihre Relevanz zu beurteilen und beim Erkennen der Links Reales von Virtuellem zu unterscheiden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Hilfsmittel zu benutzen, um komplexe Informationen zu produzieren, zu präsentieren und zu verstehen, und internetbasierte Dienste aufzurufen, zu durchsuchen und zu nutzen; er sollte ferner fähig sein, TIG zu nutzen, um kritisches Denken, Kreativität und Innovation zu fördern.
Die Nutzung der TIG erfordert eine kritische und reflektierende Einstellung gegenüber den verfügbaren Informationen und eine verantwortungsvolle Nutzung der interaktiven Medien sowie Interesse daran, sich in Gemeinschaften und Netzen für kulturelle, soziale und/oder berufliche Zwecke zu engagieren.
5. Lernkompetenz
Definition: Lernkompetenz - "Lernen lernen" - ist die Fähigkeit, einen Lernprozess zu beginnen und weiterzuführen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, sein eigenes Lernen zu organisieren, auch durch effizientes Zeit- und Informationsmanagement, sowohl alleine als auch in der Gruppe. Lernkompetenz beinhaltet das Bewusstsein für den eigenen Lernprozess und die eigenen Lernbedürfnisse, das Feststellen des vorhandenen Lernangebots und die Fähigkeit, Hindernisse zu überwinden, um erfolgreich zu lernen. Lernkompetenz bedeutet, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, zu verarbeiten und aufzunehmen sowie Beratung zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Lernkompetenz veranlasst den Lernenden, auf früheren Lern- und Lebenserfahrungen aufzubauen, um Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Vielzahl von Kontexten - zu Hause, bei der Arbeit, in Bildung und Berufsbildung - zu nutzen und anzuwenden. Motivation und Selbstvertrauen sind für die Kompetenz des Einzelnen von entscheidender Bedeutung.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Wenn Lernen auf bestimmte Berufs- oder Karriereziele ausgerichtet ist, sollte der Einzelne die hierfür erforderlichen Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen kennen. Lernkompetenz erfordert vom Einzelnen stets, seine bevorzugten Lernstrategien, die Stärken und Schwächen seiner Fähigkeiten und Qualifikationen zu kennen und zu verstehen, und in der Lage zu sein, die für ihn verfügbaren Bildungs- und Berufsbildungsmöglichkeiten und die entsprechende Beratung zu finden.
Lernkompetenz erfordert zunächst die Fähigkeit, wesentliche, für das weitere Lernen notwendige Grundfertigkeiten wie Lesen und Schreiben, Rechnen und IKT zu erwerben. Aufbauend darauf sollte der Einzelne in der Lage sein, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erschließen, zu erwerben, zu verarbeiten und aufzunehmen. Dies erfordert die effiziente Organisation der eigenen Lern-, Karriere- und Arbeitsmodelle, insbesondere die Fähigkeit, fortlaufend zu lernen, sich auf längere Zeiträume zu konzentrieren und kritisch Lernzweck und Lernziele zu reflektieren. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Zeit für das autonome Lernen aufzuwenden und dabei Selbstdisziplin unter Beweis stellen, aber auch im Rahmen des Lernprozesses mit anderen gemeinsam zu lernen, die Vorteile einer heterogenen Gruppe zu nutzen und die Lernergebnisse zu teilen. Er sollte in der Lage sein, seine eigene Arbeit zu beurteilen und gegebenenfalls Rat, Information und Unterstützung zu suchen.
Eine positive Einstellung beinhaltet Motivation und Selbstvertrauen, ein ganzes Leben lang erfolgreich weiterzulernen. Eine problemlösungsorientierte Einstellung kommt sowohl dem Lernen als auch der Fähigkeit des Einzelnen zugute, mit Hindernissen und Veränderungen umzugehen. Der Wunsch, auf früheren Lern- und Lebenserfahrungen aufzubauen, und die Neugier, neue Lernmöglichkeiten zu suchen und Lernen in zahlreichen Lebensbereichen anzuwenden, sind wesentliche Elemente einer positiven Einstellung.
6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
Definition: Diese Kompetenzen betreffen alle Formen von Verhalten, die Personen ermöglichen, in effizienter und konstruktiver Weise am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben, insbesondere in zunehmend heterogenen Gesellschaften, und gegebenenfalls Konflikte zu lösen. Bürgerkompetenz rüstet den Einzelnen dafür, umfassend am staatsbürgerlichen Leben teilzunehmen, ausgehend von der Kenntnis der gesellschaftlichen und politischen Konzepte und Strukturen und der Verpflichtung zu einer aktiven und demokratischen Beteiligung.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
- A. Persönliches und gesellschaftliches Wohlergehen verlangt ein Verständnis dafür, wie der einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann - wobei dies als Nutzen für einen selbst und für die ganze Familie betrachtet werden soll , und erfordert auch Kenntnisse, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern (z.B. bei der Arbeit) allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen und sich der grundlegenden Konzepte in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gleichberechtigung, Gesellschaft und Kultur bewusst zu sein. Es ist äußerst wichtig, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität mit der europäischen Identität verknüpft ist.
Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte in der Lage sein, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden.
In Bezug auf Einstellungen basiert diese Kompetenz auf Zusammenarbeit, Selbstsicherheit und Integrität. Der Einzelne sollte ein Interesse an sozioökonomischer Entwicklung, interkultureller Kommunikation, Wertevielfalt und Respekt für andere haben und bereit sein, Vorurteile zu überwinden und Kompromisse einzugehen.
- B. Bürgerkompetenz basiert auf der Kenntnis der Konzepte Demokratie, Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und internationalen Erklärungen festgelegt sind und von verschiedenen Institutionen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene angewendet werden. Die Kenntnis der wichtigsten Ereignisse, Trends und Akteure des Wandels in der nationalen, europäischen sowie der Weltgeschichte und -gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Vielfalt, ist äußerst wichtig; ebenso die Kenntnis der Ziele, Werte und politischen Konzepte gesellschaftlicher und politischer Bewegungen.
Bürgerkompetenz erfordert die Fähigkeit, tatsächliche Beziehungen zu anderen im öffentlichen Bereich einzugehen, Solidarität zu demonstrieren und Interesse an der Lösung von Problemen der lokalen und weiter gefassten Gemeinschaft zu zeigen. Hierzu gehören das kritische und kreative Nachdenken und die konstruktive Beteiligung an gemeinschaftlichen/nachbarschaftlichen Aktivitäten sowie an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen, von der lokalen über die nationale bis hin zur europäischen Ebene, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen.
Die volle Achtung der Menschenrechte sowie der Gleichheit als Grundlage für Demokratie, die Anerkennung und das Verstehen der Unterschiede zwischen Wertesystemen unterschiedlicher Religionen oder ethnischer Gruppen legen den Grundstein für eine positive Einstellung. Hierzu gehört auch, das Zugehörigkeitsgefühl zu seiner Stadt, seinem Land, der EU und Europa allgemein und zu seinem Erdteil/der Welt zu zeigen und bereit zu sein, an der demokratischen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen mitzuwirken. Die konstruktive Beteiligung schließt auch andere staatsbürgerliche Aktivitäten, die Unterstützung von gesellschaftlicher Vielfalt, Zusammenhalt und nachhaltiger Entwicklung sowie die Bereitschaft ein, die Werte und Privatsphäre anderer zu respektieren.
7. Unternehmerische Kompetenz
Definition: Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Unternehmer benötigen, um eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu begründen.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Zu den notwendigen Kenntnissen zählt, Chancen für persönliche, berufliche und/oder gewerbliche Tätigkeiten zu erkennen, einschließlich der "größeren Zusammenhänge", in denen Menschen leben und arbeiten, sowie ein umfassendes Verständnis der Funktionsweise der Wirtschaft und der Chancen und Herausforderungen, mit denen ein Arbeitgeber oder eine Organisation konfrontiert sind. Der Einzelne sollte sich außerdem der ethischen Stellung von Unternehmen bewusst sein und wissen, dass diese durch fairen Handel oder soziale Unternehmensführung Vorbildfunktion haben können.
An Fähigkeiten gefordert ist aktives Projektmanagement (dazu zählen Planung, Organisation, Management, Führung und Delegation, Analyse, Kommunikation, Einsatzbesprechung, Beurteilung und Aufzeichnung) und die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten. Eine wesentliche Kompetenz ist die Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bewertung von Risiken und die Bereitschaft, gegebenenfalls Risiken einzugehen.
Eine unternehmerische Einstellung ist gekennzeichnet durch Initiative, vorausschauendes Aktivwerden, Unabhängigkeit und Innovation im privaten und gesellschaftlichen Leben sowie im Beruf. Dazu gehört auch Motivation und Entschlossenheit, Ziele zu erreichen, ob nun persönlicher Art oder gemeinsame Ziele mit anderen und/oder bei der Arbeit.
8. Kulturelle Kompetenz
Definition: Anerkennung der Bedeutung des künstlerischen Ausdrucks von Ideen, Erfahrungen und Gefühlen durch verschiedene Medien, wie Musik, darstellende Künste, Literatur und visuelle Künste.
Wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in Bezug auf diese Kompetenz
Kulturelle Kompetenz setzt grundlegende Kenntnisse der kulturellen Hauptwerke, einschließlich der populären Gegenwartskunst, als wichtigem Teil der Menschheitsgeschichte im Kontext des nationalen und europäischen Kulturerbes und dessen Stellung in der Welt voraus. Es ist äußerst wichtig, die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas (und der europäischen Länder) sowie die Notwendigkeit deren Bewahrung und die Entwicklung des allgemeinen Geschmacks und die Bedeutung ästhetischer Faktoren im Alltag zu verstehen.
Zu den Fähigkeiten zählen sowohl Anerkennung als auch künstlerischer Ausdruck: sich selbst zum Ausdruck bringen durch die Vielfalt der Medien mit den ureigenen Möglichkeiten des Einzelnen sowie Anerkennung und Genuss von Kunstwerken und künstlerischen Darbietungen. Ferner die Fähigkeit, seine eigenen kreativen und künstlerischen Äußerungen mit denen anderer zu vergleichen und wirtschaftliche Möglichkeiten einer kulturellen Aktivität zu erkennen und umzusetzen.
Ein starkes Identitätsgefühl ist die Grundlage für Respekt und Offenheit gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks. Eine positive Einstellung umfasst Kreativität und die Bereitschaft, die ästhetischen Möglichkeiten durch künstlerische Betätigung und Interesse am kulturellen Leben zu kultivieren.
1 Der Begriff "Grundfertigkeiten" bezieht sich im Allgemeinen auf Lesen, Schreiben und Rechnen. Der Europäische Rat von Lissabon forderte, die Grundfertigkeiten um die neuen, in einer wissensbasierten Gesellschaft erforderlichen Fertigkeiten, wie iKT und Unternehmergeist, zu ergänzen.
2 Die Arbeitsgruppe bevorzugte den Begriff "Kompetenz", der sich auf eine Kombination aus Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen bezieht, und den Begriff "Schlüsselkompetenzen", um die von allen benötigten Kompetenzen zu definieren. Der Begriff schließt also die Grundfertigkeiten ein, geht jedoch über sie hinaus.
3 Arbeitsgruppe zum Thema Grundfertigkeiten, Fortschrittsberichte 2003, 2004: http://europa.eu.int/comm/education/policies/2010/objectives_en.html#basic.
4 Gemeinsamer Zwischenbericht, Ratsdokument 6905/04, März 2004.
5 Der Anhang zur Empfehlung, die "Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen", ist eine überarbeitete Version des Rahmens für Schlüsselkompetenzen, den die Arbeitsgruppe "Grundfertigkeiten" erstellt hat.
6 Progress Towards the Lisbon Objectives in Education and Training; Arbeitspapier der Kommission, Bericht 2005, Seite 20. http://europa.eu.int/comm/education/policies/2010/doc/progressreport05.pdf
7 Entscheidung des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
8 The European Youth Pact, http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/ec/84335.pdf
9 http://europa.eu.int/comm/enterprise/entrepreneurship/promoting_entrepreneurship/doc/com_70_de.pdf
10 Arbeitsgruppe für Schlüsselkompetenzen, Forschrittsbericht 2004.
11 ABl. C vom , S. . 12 ABl. C vom , S. .
13 ABl. C vom , S. .
14 ABl. C vom , S. .
15 KOM (2001) 678 endgültig.
16 ABl. L 163 vom 9.7.2002, S. l.
17 SEK(2005)419.
18 Es wird anerkannt dass die Muttersprache nicht in allen Fällen eine Amtssprache des Mitgliedstaates und die Fähigkeit, in einer Amtssprache zu kommunizieren, eine Voraussetzung dafür ist, dass die Einzelperson in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben kann. Massnahmen, die sich auf diese Fälle beziehen, obliegen den einzelnen Mitgliedstaaten und sind von deren speziellen Bedürfnissen und Umständen abhängig.