37. In den Förderschwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" werden "Umwelt- und Effizienztechnologien" als weiteres Ziel aufgenommen.
Die starke Betonung der gesellschaftlichen Herausforderungen stellt im Verhältnis zu den bestehenden Programmen der Forschungs- und Innovationsförderung eine erhebliche Weiterentwicklung dar. Auch betont die Kommission die integrierte Ausrichtung des Programms.
Gleichwohl umfasst der Förderschwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" nur ausgewählte Branchen, die sich an klassischen Innovations- und Forschungsthemen orientieren. Marktanalysen zeigen jedoch, dass Umwelttechnologien für die Industrie einen der zentralen Wachstumsmärkte darstellen. So erwartet die Strategieberatung Roland Berger eine Verdoppelung des Weltmarktvolumens für Umwelttechnologien von 1,4 Billionen Euro(2005) auf 2,8 Billionen Euro in 2020. Umwelttechnologien sind für die Forschungs- und Innovationsförderung entsprechend nicht nur vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Herausforderungen interessant, sondern auch originär als Bestandteil einer wettbewerbsorientierten Industriepolitik.
Um in diesem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, sind die europäischen Länder und ihre Unternehmen darauf angewiesen, sowohl in der Grundlagenforschung, als auch in der angewandten Forschung an den Hochschulen und in der Industrie kontinuierliche Fortschritte zu erreichen. Dies gilt für so unterschiedliche Wissensfelder wie die Kostendegression durch Sprunginnovationen bei Erneuerbaren Energien, die Entwicklung leistungsfähiger Speichertechnologien, die Entwicklung intelligenter Technologien und Verfahren zur Gewährleistung einer ausreichenden Grundlaststromversorgung der Industrie auf der Basis erneuerbarer Energien, den Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Karosseriebau oder neue Antriebstechniken in der Automobilindustrie, innovative Verfahren zur Spurenstoffelimination oder -rückgewinnung im Abwasser u.v.m..
Zwar verweist die Kommission auf den bereichsübergreifenden Mittelansatz für Programmplanung und Governance. Er ermögliche eine wirksame Koordinierung zwischen allen Einzelzielen von Horizont 2020 und die Beschäftigung mit Herausforderungen, wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimawandel oder Meereswissenschaften und -technologien, die zielübergreifend seien. Diese Einschätzung erscheint jedoch nicht praxisnah, geht es doch gerade bei Forschung und Innovation auch um Fühlungsvorteile, die durch eine größere räumliche Nähe entstehen.
Daher sollte in den Förderschwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" "Umwelt- und Effizienztechnologien" als weiteres Ziel aufgenommen werden.
38. Das in Artikel 10 des Rahmenprogramms erwähnte Instrument der Preisgelder für exzellente Forschungsleistungen sollte in der Umsetzung von Horizont 2020 verstärkt genutzt werden, auch im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zusammen mit den Mitgliedstaaten (im Sinne von Artikel 56 EU-Haushaltsordnung). Insbesondere soll diese Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen werden. Im Bund-Länder-Verhältnis würde daraus auch eine Beteiligung der Länder an den Preisvergaben folgen.
Die stärkere Gewichtung umweltorientierter Forschungs- und Innovationsinhalte muss sich auch in einer Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen bei einzelnen Wissenschaftlern, aber auch in neuen Forschungsverbünden niederschlagen. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten über Preisvergaben und Wettbewerbsverfahren die Weiterentwicklung der Forschung an den Hochschulen unterstützen. Horizont 2020 sieht ausdrücklich vor, entsprechende Budgets von der Kommission zu externalisieren und über ein eigenes Management des antragstellenden Mitgliedstaats bzw. anderer öffentlicher Stellen an herausragende Forscherinnen und Forscher zu vergeben. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese im Grundsatz angelegte Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" im Arbeitsprogramm sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen wird.
Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die Wissenschaftspolitik ist zwischen dem Bund und den Ländern zu regeln, wie diese Mittel auch für die Länder vergeben werden können.