Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 30. November 2010
Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1110 Titel 632 51 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 8.000 T€ zu leisten.
Der voraussichtliche Mehrbedarf ist auf höhere Kosten bei der Hilfe zur Pflege der Berechtigten auf Grund deren hohen Alters, als noch bei Aufstellung des Bundeshaushaltes 2010 angenommen, zurückzuführen.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 26 ff. des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter