906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013
A
Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc (§ 22 Absatz 1 Satz 4 FFG)
In Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 22 Absatz 1 Satz 4 sind die Wörter "der Filmbewertungsstelle Wiesbaden" durch die Wörter 'oder "wertvoll" der Deutschen Film- und Medienbewertung, FBW' zu ersetzen.
Begründung:
Die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) ist mit Beschluss des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz vom 20. März 2009 neu benannt worden. Der neue Name ist "Deutsche Film- und Medienbewertung, FBW". Die FBW ist eine Fördereinrichtung aller Länder zur Förderung des guten Films. Auch das Filmförderungsgesetz (FFG) zielt auf die Förderung des Kinofilms als besonderes Kulturgut ab. Das Prädikat "wertvoll" ist auch deshalb mit in die Referenzfilmförderung einzubeziehen.
Die Statistik der Filmförderungsanstalt belegt darüber hinaus, dass in den drei Jahren von 2009 bis 2011 lediglich sechs Filme aufgrund der Besucherschwellensenkung im FFG durch das Prädikat "besonders wertvoll" eine Förderung erhielten. Hätte man das Prädikat "wertvoll" gleichberechtigt mit einbezogen, wären es in diesem Zeitraum lediglich zwei Filme mehr gewesen. Die Fördersumme dieser acht ausgezeichneten Filme hätte insgesamt immer noch deutlich unter einem Prozent des Gesamtfördervolumens der FFG-Referenzfilmförderung gelegen. Die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" führen somit nur in wenigen begründeten Einzelfällen zu einer Referenzfilmförderung und sie sollten deshalb beide im FFG anerkannt werden.
Schließlich belegt eine 2012 von der Filmförderungsanstalt in Auftrag gegebene Studie am Beispiel der Prädikate der Deutschen Film- und Medienbewertung den Zusammenhang von kreativkünstlerischer Qualität eines Films und dessen wirtschaftlichen Erfolgschancen. Von den jeweils 20 besucherstärksten Filmen in den Jahren 2009 bis 2011 hatten jeweils 50 Prozent das Prädikat "besonders wertvoll" oder "wertvoll".
2. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a0 - neu - (§ 23 Absatz 1 Satz 1 FFG)
In Artikel 1 Nummer 17 ist Buchstabe a folgender Buchstabe voranzustellen: 'a0) In Satz 1 werden die Wörter "der Filmbewertungsstelle Wiesbaden" durch die Wörter 'oder "wertvoll" der deutschen Film- und Medienbewertung, FBW' ersetzt.'
Begründung:
Die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) ist mit Beschluss des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz vom 20. März 2009 neu benannt worden. Der neue Name ist "Deutsche Film- und Medienbewertung, FBW". Die FBW ist eine Fördereinrichtung aller Länder zur Förderung des guten Films. Auch das Filmförderungsgesetz (FFG) zielt mit der Förderung der Dokumentar-, Kinder-, und Erstlingsfilme sowie der Filme mit niedrigen Herstellungskosten auf die Förderung dieser Filme als besonderes Kulturgut ab. Das Prädikat "wertvoll" ist deshalb mit in die Referenzfilmförderung einzubeziehen.
Die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" führen nur in wenigen begründeten Einzelfällen zu einer Referenzfilmförderung und sollten deshalb beide im FFG anerkannt werden. Beide Prädikate dienen insbesondere beim Kinderfilm und auch bei Erstlingsregisseuren zur Empfehlung und Orientierung im großen Medienangebot. Die repräsentative Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK-Studie), die die Filmförderanstalt (FFA) Anfang 2012 in Auftrag gegeben hatte, belegt, dass die Zuschauer die Prädikate als zielgruppengerechte Empfehlungen verstehen und sich auch in ihrem Konsumverhalten danach ausrichten. Die von der FBW öffentlich gemachten ausführlichen Filmbewertungen in Form der FBW-Gutachten ermöglichen darüber hinaus den Aufbau von Medienkompetenz. Die Bewertungen und die zugrundeliegenden Kriterien sind ein Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit Filmen. Die Orientierung mit Prädikaten ist gerade im Kinderfilmbereich so wichtig, weil hier das Kinopublikum von morgen angesprochen und herangezogen wird.
3. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - (§ 41 Absatz 2 Satz 2 FFG)
In Artikel 1 Nummer 26 ist nach Buchstabe a folgender Buchstabe einzufügen:
Begründung:
Die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) ist mit Beschluss des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz vom 20. März 2009 neu benannt worden. Der neue Name ist "Deutsche Film- und Medienbewertung, FBW". Die FBW ist eine Fördereinrichtung aller Länder zur Förderung des guten Films. Auch das Filmförderungsgesetz (FFG) zielt auf die Förderung des Kinofilms als besonderes Kulturgut ab. Das Prädikat "wertvoll" ist auch deshalb mit in die Referenzfilmförderung für Kurzfilme einzubeziehen.
Das Prädikat "wertvoll" sollte dabei mit fünf Punkten mit einbezogen werden. Durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung neu vorgesehene Regelung, wonach Kurzfilme als Voraussetzung für eine Förderungshilfe zukünftig mindestens fünfzehn Referenzpunkte erreichen müssten, würden lediglich die Prädikate für die Filme wirksam, die auch weitere Punkte (über Festivals und Preise) sammeln können. Somit kommen beide Prädikate nicht automatisch, sondern nur noch sehr selektiv zur Wirkung.
Die FBW mit ihren von der Filmwirtschaft unabhängigen Fachgremien ist für Kurzfilme ein permanenter und verlässlicher Qualitätsfilter. Bei der FBW kann jeder Kurzfilm jederzeit eingereicht werden, unabhängig von Thema, Genre, Länge, Produktionsjahr oder auch Erstaufführung. Das macht die Entscheidungen der FBW-Jurys einzigartig und unverzichtbar für die Förderung. Auch die Art der Entscheidungsfindung ist besonders. Die fünfköpfigen Expertenjurys der FBW sichten gemeinsam auf großer Leinwand und fällen die Entscheidung nach intensiver Diskussion.
Aus einer Jahresproduktion von 2000 Kurzfilmen werden bei der FBW rund 160 vorausgewählte Kurzfilme zur Bewertung eingereicht. Die Zahl der Kurzfilme mit dem Prädikat "besonders wertvoll" liegt jährlich durchschnittlich zwischen 40 und 50. Das Prädikat "wertvoll" erhielten in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnittlich 57 Filme pro Jahr. Diese Auszeichnungen beziehen sich rein auf filmische Qualitätsproduktionen und werden von den FBW-Gremien ohne eigene Interessen vergeben.
Auf die besondere Bedeutung der FBW für deutsche Filmemacher weisen auch die Professoren/Filmemacher Fred Breinersdorfer, die Hochschuldirektoren Jan Schütte, Thomas Schadt und Oscar-Preisträger Pepe Danquart in ihrem Offenen Brief vom Juni 2012 hin.
B
- 4. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.