Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Berlin, 13. Dezember 2012
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
bezugnehmend auf die o.a. Entschließung des Bundesrates übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer
Stellungnahme der Bundesregierung
Entschließung des Bundesrates zur Sechsten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 567/11(B)
Das Bundesministerium für Verkehr; Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geht davon aus, dass Marktüberwachungsmaßnahmen hinsichtlich ortsbeweglicher Druckgeräte in den einzelnen Ländern bereits auf Grund der Verordnung EG (Nr. ) 765/2008 in Verbindung mit der bisherigen Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 1999/36/EG zu organisieren waren. Bereits diese Richtlinie war eine Harmonisierungsvorschrift zur Herstellung eines einheitlichen Marktes für ortsbewegliche Druckgeräte. Sie enthielt jedoch noch keine Vorschrift zur Marktüberwachung. Deshalb geht BMVBS davon aus, dass die Marktüberwachung bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts nach der Verordnung EG (Nr. ) 765/2008 durchzuführen war und deshalb keine völlig neuen Vollzugsaufgaben der Länder geschaffen wurden, sondern dass die Marktüberwachung in einzelnen Ländern nur neu zu organisieren ist.
Bisher liegen dem BMVBS noch nicht von allen Ländern Meldungen zur Organisation der Marktüberwachung hinsichtlich der ortsbeweglichen Druckgeräte vor. Diese und weitere Fragen hinsichtlich Durchführung der Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte werden jedoch in einem nationalen Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden im Frühjahr 2013 geklärt werden.
- *. siehe Drucksache 567/11(B)