Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 22. November 2010 beim
Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 3003 Tit. 687 70 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 8.300 T€ zu leisten.
Die Wechselkursentwicklung wirkt sich auf die Höhe der Beitragszahlung für CERN aus. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren, erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter