Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 28. November 2011
Steffen Kampeter
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 3002 Titel 632 50 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 26.000 TE zu leisten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Internatsunterbringung behinderter Schüler unter bestimmten Voraussetzungen ausbildungs- und nicht behinderungsbedingt ist. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren, erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter