3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat ferner, zu dem Gesetz folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 7. Juli 2006 (BR-Drucksache 360/06(B) ) und begrüßt den Abschluss der fünften Erweiterungsrunde der EU, der nunmehr mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2007 erfolgen wird.
Der Bundesrat nimmt die Analyse der Kommission in ihrem Bericht vom 26. September 2006 zur Beitrittsfähigkeit von Bulgarien und Rumänien zur Kenntnis. Er erwartet, dass beide Beitrittsstaaten alle Anstrengungen unternehmen, um die im Bericht angesprochenen Mängel, insbesondere im Justizwesen und bei der Korruptionsbekämpfung, bei der Verwaltung der EU-Agrarfonds, bei der Lebensmittelsicherheit und im Bereich der Flugsicherheit bis zum 1. Januar 2007 und darüber hinaus abzustellen.
Der Bundesrat bestärkt die Kommission in ihrer Position, die im Beitrittsvertrag enthaltenen Schutzklauseln in vollem Umfang anzuwenden, wenn Bulgarien und Rumänien ihren europarechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Er begrüßt die von der Kommission vorgesehene fortlaufende Überwachung auch nach dem Beitritt, insbesondere die Überprüfung für den Bereich Justiz und Inneres.
Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission trotz weiter bestehender Mängel im wichtigen Bereich des Justizwesens sowie bei der Korruptionsbekämpfung in beiden Staaten vorerst von der Anwendung der in Artikel 38 des Beitrittsvertrags hierzu vorgesehenen Schutzklausel abgesehen und sich konkrete Schutzmaßnahmen erst für den Fall der Verzögerung weiterer Reformen nach dem Beitritt vorbehalten hat. Der Bundesrat erinnert daran, dass die konsequente Umsetzung der Beitrittskriterien der EU von hoher Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Union nach innen wie nach außen sowie für die Akzeptanz der Erweiterung in der Bevölkerung ist. Er spricht sich daher dafür aus, diese Schutzklausel ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden, falls die Defizite bis dahin nicht beseitigt sein sollten.
Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, wonach künftige Erweiterungen strikt vom Kriterium der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der EU abhängig gemacht werden müssen. Er fordert die Bundesregierung auf, die Debatte zum Strategiepapier der Kommission zur EU-Erweiterung vom 8. November 2006, das erstmals auch Aussagen zur Aufnahmefähigkeit der Union enthält, aktiv in diesem Sinne zu begleiten.