Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 14. Oktober 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 9. Oktober 2008 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 6. Oktober 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 145/06 (PDF) = AE-Nr. 060596, AE-Nr. 070819,
Drucksache 498/08 (PDF) = AE-Nr. 080518,
Drucksache 502/08 (PDF) = AE-Nr. 080520 und
Drucksache 572/08 (PDF) = AE-Nr. 080602
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen
1. Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut: Ein vorrangiges Ziel der EU
Die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut zählt zu den vorrangigsten Zielen der Europäischen Union, die ihre Maßnahmen in diesem Bereich auf Artikel 137 EG-Vertrag stützt. Hinsichtlich der grundlegenden sozialen Rechte ist dort festgelegt, dass "die Gemeinschaft die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten [unterstützt und ergänzt]: [...] berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen". Zwei Empfehlungen des Rates1 aus dem Jahr 1992 belegen die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten, das Recht aller auf grundlegende Zuwendungen zu fördern und die Qualität ihrer Sozialschutzsysteme zu bewahren. Die Mitgliedstaaten haben diese Empfehlungen nach und nach umgesetzt, in der jüngeren Vergangenheit mit Unterstützung der offenen Koordinierungsmethode (OKM Soziales) für Sozialschutz und soziale Eingliederung, die mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) in Zusammenhang steht.
Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (z.B. Integrierte Leitlinie Nr. 19) heben hervor, wie wichtig Interaktionen zwischen der Politik der Mitgliedstaaten, den Sozialdienstleistungen, dem Sozialschutz und den Steuersystemen sind, um auch die arbeitsmarktfernsten, aber arbeitsfähigen Personen zu mobilisieren. Trotzdem sind die Armuts- und Langzeitarbeitslosenquoten nicht merklich gesunken. Weitere negative Indikatoren (z.B. Zahl der Schulabbrecher oder derer, die in Erwerbslosenhaushalten leben) bestätigen neue soziale Risiken infolge der Veränderungen in unseren Gesellschaften, wie dies auch die von der Kommission im Jahr 2007 durchgeführte Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit2 hervorhebt. Trotz der Fortschritte haben die nationalen politischen Strategien nicht immer richtig auf die immer komplexeren Mehrfachbenachteiligungen der schutzbedürftigen arbeitsmarktfernsten Menschen reagiert.
Auf Ebene der Kommission wurde der Gestaltung und der Effizienz der in den Mitgliedstaaten genutzten Systeme größere Aufmerksamkeit zuteil. Dies zeigen insbesondere die Gemeinsamen Berichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung, die Sozialagenda der Kommission für den Zeitraum 2005-2010, die beiden öffentlichen Anhörungen, die die Kommission 2006 und 2007 eingeleitet hat3, die gemeinsamen Ziele zur sozialen Eingliederung im Rahmen der OKM, die der Europäische Rat 2005 angenommen (und 2008 bestätigt) hat, die Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) auf seiner Tagung von Dezember 2007 und die anschließende Arbeit des Ausschusses für Sozialschutz4. Erwähnenswert ist auch das Engagement der Sozialpartner in der jüngeren Vergangenheit bei der Verhandlung einer eigenständigen Vereinbarung zur Förderung der Eingliederung der arbeitsmarktfernsten Personen in Unternehmen.
All dies führte zu einem breiten Konsens, bei dem bestätigt wurde, dass die Europäische Union - unter vollständiger Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips - den Kampf gegen Ausgrenzung und Armut neu beleben kann und muss. Die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 1992 über ausreichende Zuwendungen und Leistungen im Rahmen der Systeme der sozialen Sicherung gilt immer noch als Referenzwerk, vorausgesetzt, die darin festgelegten Grundsätze werden besser in eine umfassendere Strategie umgesetzt und eingebunden, mit gemeinsamen Grundsätzen für integrative Arbeitsmärkte und Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, die auf die besondere Situation derer zugeschnitten sind, die aus der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Mit einem ganzheitlichen Ansatz, der alle betroffenen Akteure, bessere Indikatoren und Überwachungs- und Bewertungsverfahren umfasst, wird sichergestellt, dass die Synergieeffekte zwischen diesen drei Pfeilern die bestmöglichen Ergebnisse liefern, indem die derzeit Ausgegrenzten besser in die Arbeitswelt integriert werden.
Mit einer Empfehlung und dieser diesbezüglichen Mitteilung folgt die Kommission ihren Ankündigungen zu Beginn der zweiten Anhörung im Jahr 2007, in der Mitteilung von Juli 2008 zu einer erneuerten Sozialagenda und in der Mitteilung zur Verstärkung der OKM Soziales. Das Konzept der aktiven Eingliederung, das die Kommission vorstellt, entspricht genau der Lissabon-Strategie und dem integrierten Ansatz, der darin für die erneuerte, auf drei Grundsätzen (Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität) basierende Sozialagenda vorgeschlagen wird. Auch ergänzt es die Arbeit der Kommission bei der Förderung des Flexicurity-Konzepts und der Reaktion auf demografische Entwicklungen und Herausforderungen infolge der Globalisierung, indem Übergangsphasen für alle erleichtert und die Produktionskräfte mobilisiert werden.
2. Aktive Eingliederung: Weitere Massnahmen notwendig
2.1. Der sozioökonomische Kontext: anhaltende Armut und Arbeitslosigkeit sowie öfter Mehrfachbenachteiligungen
Für diejenigen, die arbeiten können, ist ein Arbeitsplatz der sicherste Weg aus der Armut. Doch das Wirtschaftswachstum und der Anstieg der Beschäftigungszahlen scheinen die Schwierigkeiten, die einige beim Beschreiten dieses Weges haben, kaum reduziert zu haben. Die Langzeitarbeitslosigkeit liegt immer noch bei 3 %. 16 % der Bevölkerung sind von Armut bedroht (siehe Abbildung 1 im Anhang), und eine von fünf Personen lebt in unzulänglichen Wohnverhältnissen. Noch besorgniserregender für die Zukunft sind folgende Zahlen: rund 19 % der Kinder sind von Armut bedroht und die Quote der Schulabbrecher ist mit etwa 15 % immer noch hoch. Der Prozentsatz derer, die in Erwerbslosenhaushalten leben, pendelte sich zwischen 2000 und 2005 bei rund 10 % ein, und fiel dann um einen Prozentpunkt; die Zahl der Erwerbslosenhaushalte mit Kindern ging kaum zurück (um 0,3 %).
Von Armut bedrohte Personen müssen sich mehreren Schwierigkeiten und Hindernissen zugleich stellen: neue soziale Herausforderungen im Zuge des Übergangs zu einer postindustriellen Wirtschaft, der Globalisierung, des demografischen Wandels und der sozialen Entwicklungen wie stärkere Individualisierung haben sich dabei in den letzten Jahren herauskristallisiert. Die Realität im Hinblick auf Armut und soziale Ausgrenzung wurde sogar noch komplexer: Mehrfachbenachteiligungen und Deprivation, verstärkt durch diverse Risikofaktoren wie fehlende grundlegende Zuwendungen, Familienprobleme, mangelnde Lernfähigkeit und fehlende digitale Kenntnisse, schlechter Gesundheitszustand, unangemessene Wohnbedingungen und abgelegene Wohnungen, Ausgrenzung aus der Informationsgesellschaft und Mangel an sozialen Begleitmaßnahmen, in bestimmten Fällen verschärft durch ethnische Diskriminierung.
2.2. Nachbesserungsbedarf bei Angemessenheit und Anwendungsbereich der Mindesteinkommensregelungen
Mindesteinkommensregelungen haben sich ohne Zweifel positiv auf die Armutsbekämpfung ausgewirkt, wenn auch in einigen Mitgliedstaaten nur unwesentlich. Die Zahlen zeigen, dass die Sozialleistungen im Allgemeinen erhebliche Auswirkungen auf die Senkung der Armutsquote haben: die durchschnittliche Risikoquote liegt bei 26 % vor den Leistungen im Vergleich zu 16 % nach den Leistungen (siehe Abbildung 2 im Anhang).
Des Weiteren legen diese Zahlen nahe, dass der Sozialschutz in Ländern ohne etablierte Mindesteinkommensregelung, wie Griechenland und Italien, bei der Armutsbekämpfung weniger zum Tragen kommt. Diese Tatsachen weisen darauf hin, dass die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 1992 immer noch relevant ist und ihre Durchführung verbessert werden muss.
In den meisten Mitgliedstaaten und für die meisten Familienmodelle reichen Sozialleistungen nicht aus, um die Leistungsempfänger aus der Armut zu befreien. Wie aus Abbildung 3 im Anhang ersichtlich, ist das Vereinigte Königreich der einzige Mitgliedstaat, in dem nach Berücksichtigung der Leistungen im Bereich Wohnen das Nettoeinkommen der Sozialleistungsempfänger in allen Haushaltsmodellen über der vereinbarten EU-definierten Armutsgefährdungsschwelle liegt (60 % des Medianeinkommens der Haushalte). Nur in Dänemark, den Niederlanden, Schweden und Irland liegen Ein-Personen-Haushalte, in denen Sozialleistungen bezogen werden, über der Armutsgrenze. In allen anderen Mitgliedstaaten liegen sie darunter.
Die Effizienz der Mindesteinkommensregelungen hängt nicht nur vom Umfang der Leistungen, sondern auch von ihrer spezifischen Gestaltung und den Durchführungsbestimmungen ab. Ein beträchtlicher Anteil derer, denen solche Regelungen zugute kommen sollen, kann unter Umständen jedoch in Wirklichkeit nicht davon profitieren, sei es, da Ansprüche nicht geltend gemacht werden, oder aus anderen Gründen (Nichterfüllung der Voraussetzungen, Fehler bei der Berechnung der Höhe der Leistungen, Fristen für die Auszahlung, Sanktionen und Aussetzungen der Leistungen sowie Abzüge zwecks Rückzahlung von Schulden).
Schätzungen zufolge bewegt sich der Prozentsatz für die Inanspruchnahme von Leistungen im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Deutschland und in den Niederlanden im Bereich von 40 bis 80 %5. Der EU-Durchschnitt zeigt jedoch eine andere Realität: nur 18 % der nicht erwerbstätigen und von Armut bedrohten Bevölkerung erhält Sozialleistungen (Selbst diese Zahl muss relativiert werden: Sie berücksichtigt nicht die Inanspruchnahme anderer Arten von Leistungen6).
2.3. Bedarf an verbesserter Übereinstimmung mit aktiver Arbeitsmarktpolitik und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen
Aus der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 1992 geht klar hervor, dass trotz Mindesteinkommensregelungen ein Anreiz bestehen sollte, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Um die Armut wirksam bekämpfen zu können, müssen diese Regelungen darüber hinaus in eine breiter angelegte Strategie eingebunden werden, und so sicherstellen, dass die Leistungsempfänger Zugang zu Schulungen und Unterstützung bezüglich der Arbeit, sowie zu befähigender sozialer Unterstützung haben. Es kann nachgewiesen werden, dass es in diesen drei Bereichen trotz grundlegender Strukturreformen in mehreren Mitgliedstaaten immer noch zu Unzulänglichkeiten kommt.
Arbeit zahlt sich nicht immer aus
Die Steuer- und Leistungssysteme halten in einigen Segmenten immer noch davon ab, in den Arbeitsmarkt einzusteigen, z.B. bei Geringqualifizierten mit niedrigen Verdienstaussichten. Einige Mitgliedstaten führen bereits Reformen durch, um Arbeit attraktiver als Fürsorge zu machen, doch muss noch mehr getan werden.
Laut jüngsten OECD-Zahlen wird der Mehrverdienst (im Vergleich zu Arbeitslosenunterstützung), den eine arbeitslose Person dadurch erwirtschaftet, dass sie wieder eine Beschäftigung aufnimmt, durch den effektiven Durchschnittssteuersatz von über 60 % beträchtlich gemindert, der in beinahe allen Ländern in allen untersuchten Haushaltsmodellen gilt (siehe Tabelle 1 im Anhang). Grund hierfür: Wird eine Beschäftigung aufgenommen, so müssen nicht nur Steuern auf das Gehalt gezahlt werden, sondern es entfallen auch die Leistungen, auf die zuvor Anspruch bestanden hat. Dieser Anreiz zum Nichtarbeiten wird in den jüngsten politischen Entwicklungen bei den Mindesteinkommensregelungen thematisiert, z.B. indem angemessene Unterstützung während der erwerbslosen Zeit mit Unterstützung während der Beschäftigung kombiniert wird, wie die Steuervergünstigung für Arbeitnehmerfamilien (Working Families Tax Credit, WFTC) im Vereinigten Königreich und die geplante Annahme eines revenu de solidarité active (RSA) in Frankreich.
Am stärksten aus der Arbeit ausgegrenzte Personen brauchen personalisiertere Beschäftigungsstrategien
Für Personen, denen es an grundlegender Lernfähigkeit fehlt oder die lange Zeit arbeitslos sind, ist es nicht einfach, von standardisierten Weiterbildungs- oder Rehabilitierungsstrategien zu profitieren. Darüber hinaus sind diese Personen ohne unterstützendes Umfeld auch bei Wiederbeschäftigung noch schutzbedürftig. Studien zum Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung (befristete Verträge eingeschlossen) zufolge gibt es einen harten Kern an Personen im erwerbsfähigen Alter, die keiner Beschäftigung nachgehen und deren Risiko, arbeitslos zu bleiben, mit zunehmendem Alter steigt7.
Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, haben einige Mitgliedstaaten (darunter die Niederlande) mit der vollständigen Umgestaltung ihrer Wiedereingliederungs- und Rehabilitationsstrategien begonnen. Andere entwickeln zielgerichtete Strategien im Hinblick auf das Arbeitskräfteangebot, um die am stärksten ausgegrenzten Personen mit Instrumenten wie Mikrokrediten oder Anreizen für die Solidarwirtschaft anzusprechen. Solche erstrebenswerten Innovationen bedürfen im Allgemeinen einer integrativen Erbringung der Dienstleistungen.
Befähigende soziale Unterstützung: ein fehlendes Glied in der Kette
Fehlende erschwingliche Kinderbetreuung ist ein gutes Beispiel für die Hürden, die manche der am stärksten aus der Arbeit ausgeschlossenen Personen nehmen müssen, insbesondere Alleinerziehende. OECD-Schätzungen zufolge betragen in der Hälfte der Mitgliedstaaten, für die diese Schätzungen gelten, die Nettokosten für die aus eigener Tasche zu zahlende Kinderbetreuung 12 % des Nettoeinkommens eines Alleinerziehenden mit zwei kleinen Kindern. Dies entspricht beinahe dem Nettomehrverdienst nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit, wenn der effektive Grenzsteuersatz für Alleinerziehende berücksichtigt wird; es stellt also klar einen Anreiz dar, keine Arbeit aufzunehmen - und eine Armutsfalle.
Der Gesundheitszustand ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Menschen mit chronischen gesundheitlichen Beschwerden können nicht erfolgreich dauerhaft beschäftigt werden8 oder an Schulungen für die Vorbereitung auf die Beschäftigung teilnehmen. Dies gilt insbesondere für von Armut bedrohte Personen, die überdurchschnittlich oft an Gesundheitsstörungen leiden und schlechteren Zugang zu medizinischer Versorgung haben (siehe Tabelle 2 im Anhang).
Ferner kann auch eine angemessene, dauerhafte, eigenständige Unterbringung eine wichtige Bedingung für das Verbleiben im Beschäftigungsverhältnis sein. Zwar ist es schwierig, Daten zu Obdachlosen und Personen in unangemessenen Wohnverhältnissen zu erheben, doch gibt es Hinweise darauf, dass ihre Zahl stetig ansteigt, insbesondere bei jungen Erwachsenen, die überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen bzw. auf befristete Arbeitsverträge beschränkt sind. Manche nichtstaatliche Organisationen in der EU widmen sich den Bedürfnissen Obdachloser, und bieten u. a. Unterstützung hinsichtlich einer stabilen Beschäftigung. Sie berichten jedoch auch von einem Teufelskreis - diese Unterstützung bleibt oftmals erfolglos, da nicht genug angemessener und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht9.
3. Auf dem Weg zu einem integrierten, auf gemeinsamen Grundsätzen basierenden Ansatz für aktive Eingliederung
3.1. Ein integrierter Ansatz für die aktive Eingliederung
Ausarbeitung des integrierten Ansatzes
Der vorangegangenen Analyse zufolge muss für die aktive Eingliederung von Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind, eine umfassende Strategie ausgearbeitet und durchgeführt werden, die angemessene Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkten und Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen einbindet und kombiniert. Bei der Politikgestaltung sollte festgelegt werden, wie die drei Pfeiler der Strategie zur aktiven Eingliederung am besten gewichtet werden, und ihre gemeinsamen Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Eingliederung benachteiligter Personen sowie ihre potenziellen Zusammenhänge, einschließlich Synergieeffekte und möglicher Zielkonflikte, berücksichtigt werden.
Konzepte zur aktiven Eingliederung sollten mit den folgenden Zielen übereinstimmen:
- 1. Unterstützung der Verwirklichung sozialer Grundrechte;
- 2. Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit;
- 3. Reaktion auf die Komplexität von Mehrfachbenachteiligungen und die spezifischen Situationen und Bedürfnisse der verschiedenen schutzbedürftigen Gruppen;
- 4. Verbesserung des territorialen Zusammenhalts unter Berücksichtigung lokaler und regionaler Gegebenheiten; und
- 5. Übereinstimmung mit einem Lebenszyklusansatz für soziale und beschäftigungspolitische Strategien, so dass die Solidarität zwischen den Generationen unterstützt und die intergenerationale Übertragung von Armut verhindert werden kann.
Um diesem integrierten Ansatz zum Erfolg zu verhelfen, muss die Koordination zwischen den staatlichen Behörden und Dienstleistungen verbessert werden. Darüber hinaus müssen auch lokale, regionale, nationale und EU-Behörden - im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle, Zuständigkeit und Prioritäten - verstärkt zusammenarbeiten. Ferner müssen sonstige relevante Akteure, einschließlich derer, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, die Sozialpartner, nichtstaatliche Organisationen und Dienstleister aktiv an der Entwicklung, Durchführung und Bewertung der Strategien teilnehmen.
3.2. Gemeinsame Grundsätze für aktive Eingliederung
Zwar müssen Strategien zur aktiven Eingliederung die unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Ländern widerspiegeln, doch stehen die EU-Mitgliedstaaten ähnlichen Herausforderungen gegenüber wie in der Analyse in Abschnitt 2 dargelegt. Aus diesem Grund scheint ein Konsens auf EU-Ebene zu einer Reihe von gemeinsamen Grundsätzen zur aktiven Eingliederung angebracht. Wegbereiter für diese Grundsätze waren das Ergebnis der öffentlichen Anhörungen der Kommission und der intensiven Diskussionen mit und unter den Mitgliedstaaten im Ausschuss für Sozialschutz und der aktive Beitrag des Beschäftigungsausschusses. Diese Grundsätze sind für jeden der drei Pfeiler spezifisch und könnten die Mitgliedstaaten bei der Ein- und Durchführung ihrer integrierten Strategien für die aktive Eingliederung unterstützen, um diese effizienter und effektiver zu gestalten. Wie im Juli in der erneuerten Sozialagenda dargelegt, ist die Kommission der Ansicht, dass eine Empfehlung zur aktiven Eingliederung den Mitgliedstaaten bei der Ein- und Durchführung dieser Strategien als Orientierung dienen könnte.
3.3. Durchführung und Überwachung der gemeinsamen Grundsätze auf EU-Ebene
Die Durchführung von Strategien zur aktiven Eingliederung müssen auf nationaler und EU-Ebene ordnungsgemäß koordiniert und überwacht werden, wenn sie denn erfolgreich sein soll. Aus diesem Grund begrüßt die Kommission die Arbeit im Ausschuss für Sozialschutz. Sie schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres Schlussfolgerungen des Rates annehmen, die auf der beigefügten Empfehlung basieren, in der eine Reihe von gemeinsamen Grundsätzen definiert wird. Diese können die Grundlage für gemeinsame Koordination und Überwachung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen der OKM Soziales in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Sozialschutz und dem Beschäftigungsausschuss bilden.
Über die Fortschritte bei der Durchführung der Strategien zur aktiven Eingliederung sollte in den Gemeinsamen Berichten über Sozialschutz und soziale Eingliederung sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie berichtet werden. Darüber hinaus ist die Kommission bereit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Indikatoren für eine quantitative Überwachung zu verbessern bzw. festzulegen. Das Netz der Beobachtungsstellen der lokalen Behörden, das vom Progress-Programm finanziert werden wird, wird ebenfalls die Entwicklung und Durchführung der Strategien zur aktiven Eingliederung auf lokaler Ebene analysieren und das Lernen voneinander fördern.
Anhang
Graphs and tables
Figure 1: Atrisk-ofpoverty rate for people at work by gender (population 18 and over) 0246810121416CZBEDKNLFIMTSIBGDEIEFRATSKCYHUSEEEEU25UKESITLTLULVPTPLELMalesFemalesTotal
Source: EU-SILC (2006): income year 2005; except for UK (income year 2006) and for IE (moving income reference period 2005-2006) except for BG: national HBS 2006 (income data 2006). Data for RO not available.
Figure 2: Impact of social transfers (excluding pensions) on reduction of poverty rate, 2006 - % of poverty rate before social transfers 0%10%20%30%40%50%60%ELITESBGLVROLTCYPTEEPLMTUKEU25SKLUBEIEHUFRATSIDENLCZ FIDKSE
Source: EU-SILC (2006): income year 2005, except for UK (income year 2006) and for IE (moving income reference period 2005-06).
Figure 3: Net income of social assistance recipients - 2006 As a % of the atrisk-ofpoverty threshold for 3 jobless family types, incl. housing benefits. 0%20%40%60%80%100%120%140%LTSKPTMTEEHUESLVCZBEPLLUCYFRSIATDEFISEDKUKIENLsinglelone parent, 2 childrencouple with two children
Only countries where noncategorical social assistance benefits are in place are considered.
Source: Joint EC-OECD project using OECD taxbenefit models, and Eurostat.
Table 1: Average effective tax rates for shortterm unemployed persons (previous work at 67% of Average Wage, fulltime) reentering fulltime employment - 2006 - percentages
| Single person, no children | Lone parent | Oneearner couple, 2 children | Twoearner couple, 2 children |
BE | 83 | 77 | 73 | 75 |
CZ | 63 | 62 | 69 | 73 |
DK | 91 | 91 | 89 | 94 |
DE | 76 | 87 | 85 | 90 |
EE | 64 | 64 | 61 | 64 |
IE | 77 | 12 | 88 | 53 |
EL | 57 | 66 | 69 | 49 |
ES | 80 | 80 | 79 | 82 |
FR | 81 | 86 | 85 | 79 |
IT | 72 | 63 | 61 | 71 |
CY | 61 | 72 | 82 | 72 |
LV | 88 | 100 | 100 | 85 |
LT | 79 | 76 | 77 | 79 |
LU | 88 | 86 | 102 | 86 |
HU | 78 | 79 | 78 | 78 |
MT | 61 | 64 | 68 | 34 |
NL | 86 | 83 | 87 | 76 |
AT | 67 | 72 | 81 | 76 |
PL | 82 | 99 | 89 | 71 |
PT | 82 | 87 | 85 | 85 |
SI | 94 | 83 | 86 | 84 |
SK | 44 | 35 | 30 | 49 |
FI | 76 | 85 | 92 | 74 |
SE | 87 | 91 | 95 | 87 |
UK | 68 | 72 | 78 | 41 |
Source: OECD Tax-Benefit Models.
Table 2: Inequalities in access to health care (unmet need for medical examination by income quintile for 3 reasons: too expensive, waiting time too long, too far to travel), SILC 2005
Inequalities in access to health care (unmet need for care by income quintile for three reasons: too expensive, waiting time too long, too far to travel), SILC 2006 | 1st quintile | 2nd quintile | 3rd quintile | 4th quintile | 5th quintile |
eu25 | 6.2 | 4.1 | 3 | 2.5 | 1.7 |
be | 1.8 | 0.4 | 0.2 | : | 0.1 |
cz | 1.4 | 0.7 | 0.5 | 0.5 | 0.2 |
dk | 0.2 | 0.3 | 0.2 | 0.2 | 0.2 |
ee | 14.4 | 7 | 5.9 | 6.3 | 3.1 |
ie | 2.7 | 2.1 | 2.4 | 1.9 | 0.7 |
gr | 7.9 | 7.8 | 7.3 | 4.1 | 2 |
es | 0.9 | 0.9 | 0.5 | 0.4 | 0.2 |
fr | 4.3 | 1.4 | 1.2 | 0.3 | 0.6 |
it | 9.2 | 5.1 | 4 | 3.1 | 2.1 |
cy | 6.6 | 4.7 | 2.6 | 1.5 | 0.5 |
lv | 28.9 | 20.5 | 10.2 | 9.8 | 5.9 |
lt | 13.6 | 10.5 | 7.9 | 5.2 | 3.9 |
lu | 0.8 | 0.1 | 0.2 | 0.2 | 0.4 |
hu | 3.9 | 3.2 | 2.4 | 1.7 | 0.8 |
mt | 3.4 | 1.9 | 1.6 | 1.2 | 0.8 |
nl | 0.9 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 |
at | 1 | 0.5 | 0.2 | 0.3 | 0.3 |
pl | 13.3 | 11 | 8.9 | 7.2 | 6.4 |
pt | 9.6 | 6.8 | 4.9 | 2.7 | 1.1 |
si | 0.3 | 0.2 | 0.1 | 0.1 | 0.2 |
sk | 6.4 | 3.4 | 2.2 | 1.5 | 0.8 |
fi | 4.7 | 3.3 | 2.1 | 1.7 | 0.9 |
se | 4.1 | 3.9 | 3.3 | 2 | 1.1 |
uk | 2.6 | 1.7 | 1.5 | 2.4 | 1.5 |
Source: EU-SILC 2006. Note: Data should be interpreted with care when comparing levels across countries, due to inconsistencies in the translation of the questionnaire used. Data for Germany is not included because of a strong methodological bias in the data collection.